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Schwerarbeitspension


Form der Alterspension. Kann bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Es müssen innerhalb der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet werden.

Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2015