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Beratung


Weiterführende Informationen zu Ihrer Pensionsversicherung sind bei dem Sozialversicherungsträger vorhanden, der im Schlussteil des Versicherungsdatenauszuges genannt ist.

Sollte dieser Versicherungsträger (in Sonderfällen) nicht zuständig sein, kann er Ihnen den zuständigen Träger nennen. Für Beratungen stehen auch zur Verfügung:

  • Ihre Partner im Arbeitsverhältnis: Lohnbüro, Betriebsrat,
  • Ihre gesetzliche Interessenvertretung (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer),
  • Ihre freiwillige Interessenvertretung (Gewerkschaft, Interessenvereinigung z. B. für Behinderte, Kriegsopfer),
  • die rechtsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare.

Rechtliche Grundlagen finden Sie in den Rechtsdokumentationen zum Sozialversicherungsrecht (Siehe Link, "Wo finde ich zusätzliche Informationen").

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015