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Es fehlt etwas im Versicherungsdatenauszug


Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Zunächst sind im Versicherungsdatenauszug nicht immer alle Details einer Tätigkeit angezeigt, z. B. ist nicht verzeichnet, ob eine Versicherung auf Grund tatsächlicher Erwerbstätigkeit vorhanden war oder ob die Versicherung darauf beruhte, dass Sie (während einer Krankheit) Ihren Lohn vom Arbeitgeber weiter gezahlt erhalten haben. Da die Versicherung an den Entgeltbezug anknüpft (§§ 10 f. ASVG), macht das zunächst keinen Unterschied.
  • Es können im Versicherungsdatenauszug nur die Daten vorhanden sein, welche vorher den Versicherungsträgern gemeldet wurden, z. B. vom jeweiligen Arbeitgeber, einem Arbeitsamt (Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice) oder einem anderen Sozialversicherungsträger. Es gibt Angaben, die zunächst von niemandem gemeldet werden müssen, weil sie (zur Zeit ihres Eintrittes, noch) nicht für die Versicherung wichtig waren: z. B. Präsenzdienstzeiten. Solche Zeiten werden später gemeldet und (spätestens bei der Bearbeitung eines Pensionsantrages) vermerkt. Wenn Sie wollen, dass solche Zeiten möglichst vollständig verzeichnet sind, verwenden Sie bitte das Datenergänzungsverfahren.
  • Es kann vorkommen, dass Sie mehrere Kinder geboren haben, von denen nur die Geburt des Jüngsten, nicht aber die Älteren verzeichnet sind: Das hat damit zu tun, dass die Standesämter erst seit 2001 verpflichtet sind, Geburten (auch) der Krankenversicherung zu melden und dass daher Aufzeichnungen über Geburten aus früheren Jahren nicht vollständig vorhanden sind (abhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber, Sie selbst, Ihr Arzt, das Entbindungsspital usw. die Versicherung informiert haben oder nicht).
  • Falls ältere Daten fehlen: gibt eine Reihe von Daten (z. B. Beamtendienstzeiten vor 1988), welche erst später zu melden waren und für Zeiten vorher nicht vorhanden sind. Solche Zeiten werden auch im Allgemeinen nicht mehr gespeichert; sollte es dennoch notwendig sein, solche Angaben zu verwenden, wird Sie Ihr Versicherungsträger im konkreten Fall danach fragen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Hilfetext zum Thema "Sind Sie Beamtin oder Beamter?" Nicht alle Beamten sind in der Sozialversicherung versichert.

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015