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EDV-Abrechnung Apotheker

Elektronische Abrechnung gemäß § 348g ASVG über die EDV-Abrechnung der Apotheker


Veröffentlichung im Internet

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DOA.

Im Zuge der Verhandlungen zu dem mit 1. April 2006 in Kraft getreten neuem Apothekergesamtvertrag, wurde auch eine neue Organisationsbeschreibung (gültig ab Juli 2006) ausgearbeitet.



Aktuelle Dokumente

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.14 (Stand 29.03.2024) (PDF, 294 KB)

Organisationsbeschreibung DOA-LEISABRE (Datenaustausch mit DOA – Impfleistungsabrechnung) V1.0 (Stand 29.03.2024) (PDF, 132 KB)

Diese Organisationsbeschreibung beschreibt den Datenaustausch mit öffentlichen Apotheken im Zusammenhang mit Impfleistungsabrechnungen.



Alte Versionen

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.13 (Stand 04.04.2023) (PDF, 280 KB)

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.12 (Stand 22.11.2022) (PDF, 289 KB)

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.11 (Stand 28.06.2021) (PDF, 293 KB)


Zuletzt aktualisiert am 29. März 2024