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Datenaustausch Kur-, Rehabilitationseinrichtungen

Elektronische Abrechnung gemäß § 349a ASVG über die EDV-Abrechnung der Vertragspartner


Veröffentlichung im Internet


Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zu EDIKUR.


Die Verpflichtung zur Teilnahme am Datentransfer ist in allen Verträgen zwischen Sozialversicherungsträgern und den Rechtsträgern der privaten Kur- und Rehabilitationseinrichtungen verankert und wurde - mit auf die jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten der Vertragspartner Rücksicht nehmender Toleranz - schrittweise eingefordert.

Vor Einführung eines elektronischen Datenaustausches ist seitens der Einrichtung rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Versicherungsträger herzustellen.

xEDIKUR - Informationen ab 06/2020

Version 2.4. - xEDIKUR - Stand 16.11.2023

Hier können Sie die komplette Organistationsbeschreibung (884.5 KB)  herunterladen. 

Therapiecodeliste - Stand 31.07.2020

Hier können Sie die komplette Therapiecodeliste (49.9 KB) in Form einer xlsx-Datei herunterladen. 

xsd Schemata - Stand 01.10.2020

Hier können Sie die aktuellen xsd Schemata (11.8 KB) in Form einer ZIP-Datei herunterladen. 

xEDIKUR - Informationen bis 06/2020

README_zu_xEDIKUR (6.6 KB)

publish-xedikur Version 2.3 per 03-2018 (6.68 MB)

xsd Schemata Stand per 03-2018 (57.3 KB)

Release-Notes_zu_xEDIKUR Stand 02-2018 (103.5 KB)

Codelisten Stand 09-2019 (895.9 KB)


Prüfung gegen das xEDIKUR-Schema

Anleitung zur Prüfung gegen das XSD-Schema (18.2 KB)

XMLCheckApp (1.48 MB)


LINK für Fragen zur Übermittlung via ELDA bzw. zur ELDA-Seriennummer:
https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.863084&portal=eldaportal

E-Mail Adresse für fachliche Fragen und Anliegen:
E-Mail


Zuletzt aktualisiert am 22. November 2023