Veröffentlichung im Internet
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zu EDIKUR.
Die Verpflichtung zur Teilnahme am Datentransfer ist in allen Verträgen zwischen Sozialversicherungsträgern und den Rechtsträgern der privaten Kur- und Rehabilitationseinrichtungen verankert und wurde - mit auf die jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten der Vertragspartner Rücksicht nehmender Toleranz - schrittweise eingefordert.
Vor Einführung eines elektronischen Datenaustausches ist seitens der Einrichtung rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Versicherungsträger herzustellen.
xEDIKUR - Informationen ab 06/2020
Version 2.4. - xEDIKUR - Stand 16.11.2023
Hier können Sie die komplette Organistationsbeschreibung (884.5 KB) herunterladen.
Therapiecodeliste - Stand 31.07.2020
Hier können Sie die komplette Therapiecodeliste (49.9 KB) in Form einer xlsx-Datei herunterladen.
xsd Schemata - Stand 01.10.2020
Hier können Sie die aktuellen xsd Schemata (11.8 KB) in Form einer ZIP-Datei herunterladen.
xEDIKUR - Informationen bis 06/2020
publish-xedikur Version 2.3 per 03-2018 (6.68 MB)
xsd Schemata Stand per 03-2018 (57.3 KB)
Release-Notes_zu_xEDIKUR Stand 02-2018 (103.5 KB)
Codelisten Stand 09-2019 (895.9 KB)
Prüfung gegen das xEDIKUR-Schema
Anleitung zur Prüfung gegen das XSD-Schema (18.2 KB)
LINK für Fragen zur Übermittlung via ELDA bzw. zur ELDA-Seriennummer:
https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.863084&portal=eldaportal
E-Mail Adresse für fachliche Fragen und Anliegen:E-Mail