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Formularsatz


Der Dachverband hat gemäß § 12 VO-EKO Formulare erstellt. Die Formulare die bei einem elektronischen Antrag zur Anwendung kommen, stehen Ihnen hier zum Downloaden zur Verfügung. In einer gepackten Archiv-Datei sind die jeweiligen Formularsätze für eine Antragsart zusammengestellt. Die Dateien für eine Antragsart müssen entpackt werden und die Anwendung wird durch doppelklicken der Datei eko.exe gestartet. Wenn Sie die Formulare herunterladen, erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Formularsatz

Der ab 1.1.2014 gültige Formularsatz steht ab sofort zum Download für Sie bereit. Wir ersuchen zu berücksichtigen, dass ab 1.1.2014 gemäß § 12 VO-EKO ausschließlich die Formulare des neuen Formularsatzes zu verwenden sind; es ist keine Übergangsfrist vorgesehen.

Weiters erlauben wir uns neuerlich darauf hinzuweisen, dass gemäß den Bestimmungen der VO-EKO sämtliche dem Antrag beigelegten Unterlagen elektronisch als suchbare Dokumente zu gestalten sind, anderenfalls sie bei der Bearbeitung des Antrags nicht berücksichtigt werden können.

AntragA - Aufnahme Abschnitt4 (Version 5.0) (ZIP, 6 MB)

AntragB - Änderung der Verwendung (Version 5.0) (ZIP, 6 MB)

AntragC - Änderung der Packungsgröße (Version 5.0) (ZIP, 5 MB)

AntragD - Streichung (Version 5.0) (ZIP, 582 KB)

AntragF - Preisänderung gelb grün (Version 5.0) (ZIP, 4 MB)


Nutzungsbedingungen

Diese Formulare wurden vom Dachverband gemäß § 12 der Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex VO-EKO (avsv Nr. 106/2008 unter www.ris.bka.gv.at/SVRecht) erstellt.

Die Formulare enthalten technische Hilfen zum Ausfüllen und gehen damit über den rein amtlich verlautbarten Text hinaus. Die dafür vorgenommene Bearbeitung (einschließlich Programmen, Makros usw.) unterliegt dem Schutz des Urheberrechts und anderen Rechtsbestimmungen.

Die Formulare dürfen für das Verfahren nach der Verfahrensordnung ohne Entgelt verwendet werden und dienen ausschließlich der Durchführung des in der VO-EKO festgelegten Zwecks.

Die Formulare wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt und werden dem amtlich verlautbarten Text in der jeweiligen Fassung angepasst, eine Gewähr für ihre Fehlerfreiheit wird jedoch nicht übernommen. Eine Haftung des Dachverbands hierfür ist ausgeschlossen. Es handelt sich um Arbeitshilfen, die Ihnen die Ausarbeitung eines Antrages leichter machen sollen - rechtlich verbindlich bleibt jedoch stets der amtlich verlautbarte Text.

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2023