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Organisatorische Rahmenbedingungen


Wenn die technischen Rahmenbedingungen gegeben sind, müssen prinzipiell 2 Schritte für eine Nutzung des elektronischen Services durchgeführt werden.

Rolle beantragen
Um die elektronischen Services für den Erstattungskodex zu nutzen, müssen sie Ihre Rolle "Pharmaindustrie" für die elektronische Antragstellung beantragen.
Dieser Antrag wird von Ihnen rechtsgültig unterschrieben und von der Fachabteilung im Dachverband geprüft.

Vertretungsbefugnis
Damit Personen die elektronische Kommunikation mit dem Dachverband nutzen können, ist die Berechtigung, das jeweilige Unternehmen zu vertreten, nachzuweisen.
Ebenso ist ein aktueller Firmenbuchauszug beizulegen.
Zusätzliche Unterlagen, die die Vertretungsbefugnis belegen, können auch beigefügt werden.
Des Weiteren hat das vertriebsberechtigte Unternehmen zu erklären, dass die Person, für die die Anmeldung durchgeführt wird, das Unternehmen gegenüber dem Dachverband solange vertreten kann, solange dem Dachverband vom Unternehmen nichts gegenteiliges mitgeteilt wird.
Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Dachverband Änderungen in der Vertretungsbefugnis unverzüglich mitzuteilen.

Wird eine Änderung der Vertretungsbefugnis nicht mitgeteilt, so ist diese gegenüber dem Dachverband unwirksam.

Das Unternehmen hat sich damit einverstanden zu erklären, dass die elektronische Zustellung ausschließlich an die natürliche Person, die gegenüber dem Dachverband vertretungsbefugt und zur elektronischen Kommunikation angemeldet ist, erfolgen kann.

Die Vorlage für eine Vertretungserklärung und eine Widerrufserklärung stehen für Sie zum Download bereit.

Erklärung Vertretungsbefugnis (Word, 20 KB)

Erklärung Vertretungsbefugnis (Word, 20 KB)


Die geforderten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind vom Unternehmen an den Dachverband unaufgefordert zu übersenden. Kommt das Unternehmen dem nicht binnen 30 Tagen (einlangend beim Dachverband) ab Anmeldung zur elektronischen Kommunikation nach, wird die Anmeldung storniert.


Sie werden über die Freischaltung per E-Mail informiert.
Ansprechpartner
:
eko-support@sozialversicherung.at



Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2024