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60 Jahre Hauptverband: Erinnerungen des ehemaligen Vizepräsidenten DDr. Karl Kehrer


DDr. Karl KehrerDer ab 1979 wirkende Generalsekretär in der damaligen Bundeswirtschaftskammer (nunmehr Wirtschaftskammer Österreich) DDr. Karl Kehrer übte in den Jahren von 1983 bis 1992 auch die Funktion des Vizepräsidenten im Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger aus. DDr. Kehrer wurde 1925 in Oberösterreich geboren. Seine humanistische Ausbildung am Gymnasium und seine beiden Doktoratsstudien aus Philologie und Recht führten ihn alsbald in die wirtschaftspolitische Abteilung der BWK, in die Berufsausbildung, in die zoll- und handelspolitische Abteilung sowie ins Wirtschaftsförderungsinstitut, aber auch in die Funktion des Kammeramtsdirektors der Wiener Handelskammer (bis 1979). Er stand aber auch in wechselvollen Zeiten an der Spitze der österreichischen Sozialversicherung. Die „Soziale Sicherheit“ führte daher anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Hauptverbandes ein Interview mit DDr. Kehrer, in dem diese interessante Ära der österreichischen Sozialpolitik wieder in Erinnerung gerufen wird.

Herr Dr. Kehrer, Sie waren von 1983 bis 1992 Vizepräsident des Hauptverbandes, woran erinnern Sie sich im Wesentlichen?
Karl Kehrer:
Wenn ich an diesen interessanten Abschnitt meines umfassenden Berufslebens zurückdenke, erinnere ich mich insbesondere an die korrekte und expeditive Zusammenarbeit mit Präsident Hans Czettl sowie in weiterer Folge mit Präsident Sametz. Die Selbstverwaltung wurde damals in effizienter Weise vom Büro des Hauptverbandes unterstützt. Generaldirektor Dr. Dragaschnigg ist mir wegen seines ausgeprägten Verständnisses für sparsame Verwaltung in bester Erinnerung. Sein damaliger Stellvertreter, Dr. Wetscherek, unterstützte mich stets mit seiner umfassenden Fachkenntnis, seinem Wissen über die internen administrativen Abläufe und einem gewissenhaften Informationsfluss.

Wie gestaltete sich die Situation der Sozialversicherung in diesen Jahren?
Karl Kehrer:
Die gute wirtschaftliche Entwicklung der beiden vorangegangenen Jahrzehnte bildete eine solide Grundlage für den Bereich der gesamten Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt bezeichnete diese Zeit in einer Broschüre sogar als „Goldenes Zeitalter des Sozialstaates“.
Bei den sozialpolitischen Leistungen dieses „Zeitalters“ denke ich daran, dass neben dem für die unselbstständig Erwerbstätigen umfassend wirksam gewordenen ASVG eine gesetzliche Altersversorgung für die Gewerbetreibenden, das Gewerblich-Selbstständigen Pensionsversicherungsgesetz geschaffen wurde und später auch eine Krankenversicherung als Pflichtversicherung zustande kam mit dem Gewerblich-Selbstständigen Krankenversicherungsgesetz.
In den Achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts verlangsamte sich die wirtschaftliche Entwicklung deutlich. Einzelne Branchen wurden von rezessiven Situationen betroffen. Die Budgetdefizite stiegen, der Spielraum für die Sozialversicherungen verengte sich spürbar.
So sehe ich die Jahre, in denen ich meine Funktion im Hauptverband ausgeübt habe, als eine Phase der Konsolidierung.

Was haben Sie von der Sozialpolitik der Bundesregierungen dieser Jahre in Erinnerung?
Karl Kehrer:
Die Koalitionsregierungen nach Kreisky hatten schwierige Budgetprobleme zu bewältigen; ein Bundeskanzler bildete die Regierung ausdrücklich als „Sanierungspartnerschaft“. Natürlich fiel der Regierung damit auch die Aufgabe zu, den Leistungskatalog der Sozialversicherung ständig zu überprüfen und den damals aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die Beitragssätze erreichten bereits jene sensible Grenze, die als Lohnnebenkostenanstieg zur Folge hatten, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe negativ beeinflussten. In der Pensionsversicherung war abzusehen, dass die demographische Entwicklung Anpassungen erfordern werde, da die Pensionsbelastungsquote dramatisch anstieg. Der Bundesbeitrag drohte über 33 Prozent zu steigen. So war die erforderliche Budgetkonsolidierung, um die sich die Regierung zwangsläufig bemühen musste, gefährdet. Es gab einen starken Trend zur Frühpension, also zur damalig vorzeitigen Alterspension, und dies hatte finanzielle Umschichtungen von der Kranken- und Unfallversicherung zur Pensionsversicherung zur Folge, obwohl die Finanzierung der Krankenanstalten immer aufwendiger wurde. Dies traf natürlich auch auf die medizinisch-technische Entwicklung und damit steigenden Kosten in den trägereigenen Unfallspitälern zu.
Nur als Stichworte der Konsolidierung seien beispielsweise erwähnt: Die sogenannten Sparpakete und die Pensionsreformen mit Verlängerung des Bemessungszeitraumes, des Anpassungsfaktors und der Erhöhung des Beitragssatzes.

Sie waren als Vizepräsident des Hauptverbandes die Stimme der Wirtschaft, welche Anliegen haben Sie in diesem Zusammenhang eingebracht?
Karl Kehrer:
Erstens: Die Umschichtung der Mittel zwischen den Sozialversicherungsträgern durch Regierung und Parlament habe ich immer kritisch gesehen und daher oft, und zwar bei verschiedenen Anlässen, sowie über die Medien darauf hingewiesen, dass diese Notoperationen keine Konsolidierungsmaßnahmen darstellen. In diesem Zusammenhang war die finanzielle Aushöhlung der AUVA für mich als Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung ein, wenn auch unvermeidliches, Ärgernis. Zweitens: Ich bin schon damals für eine Reduzierung der Anzahl der Sozialversicherungsträger eingetreten. Leider wurde diese erst nach meiner Funktionszeit verwirklicht. Drittens: Ich habe die Sozialpartnerschaft auf der Ebene des Hauptverbandes konsequent gelebt; dies war für mich kein Lippenbekenntnis.

Welche grundsätzliche Position in der Sozialpolitik halten Sie auch heute noch für aktuell?
Karl Kehrer:
Ich halte auch heute die soziale Marktwirtschaft für die uns Europäern adäquate Wirtschaftsordnung, die eine umfassende und sehr verantwortungsvolle Sozialpolitik bedingt. Daher bin ich auch immer für das Prinzip der Pflichtversicherung eingetreten und halte dieses für ungleich besser als eine bloße Versicherungspflicht. Es ist auch bedeutsam, die Sozialversicherung als eine Volksversicherung zu begreifen, die alle Erwerbstätigen und somit auch die Selbstständigen in Gewerbe und Landwirtschaft umfasst. Alle diese Initiativen sollen durch die Selbstverwaltung in den gesetzlichen Interessensvertretungen und in der Sozialversicherung getragen werden, die damit zu einem friedlichen Interessensausgleich zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, Versicherten und Pensionsbeziehern usw. beiträgt.

Wir danken für das Gespräch!

Zuletzt aktualisiert am 27. Juni 2018