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Editorial Oktober 2009


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.



Liebe Leserinnen und Leser!

Dem 60-jährigen Jubiläum der Hauptverbandsgründung im kommenden November tragen das das Interview mit Dr. Herbert Reiger und der Beitrag des ehem. GD-Stv. im Hauptverband, Adolf Mandl Rechnung. Herbert Reiger war von 1975 bis 1992 Vorsitzender des Überwachungsausschusses im Hauptverband und spricht dabei die interessenspolitischen Konflikte dieser Zeit an. Adolf Mandl war in den Jahren von 1969 bis 2001 im Hauptverband tätig und letztverantwortlich mit dem Aufbau der EDV befasst.

Prof. Dr. Florian Buchner (FH Kärnten) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Univ. Duisburg/Essen) behandeln das in der deutschen Innenpolitik derzeit hochaktuelle Thema des Gesundheitsfonds, dessen Zurücknahme – bedingt durch den Wechsel der Regierung – wieder diskutiert wird.

Mag. Ingrid Wilbacher (Hauptverband) befasst sich mit der ebenfalls europaweit aktuellen Frage nach der möglichen Geringhaltung von unerwünschten Ereignissen, die vor allem bei Krankenhausaufenthalten immer wieder auftreten. Infusionen, Transfusionen und Injektionen sind Gegenstand dieser Evaluierung.

Mag. Dr. Felix Proksch (VA des Notariates) hat sich eingehend mit der unter dem Begriff „Kattner-Urteil“ bekannt gewordenen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 5. März 2009 beschäftigt. Das deutsche Stahlbau-Unternehmen Kattner klagte beim EuGH gegen die Pflichtmitgliedschaft für die Unfallversicherung bei der Maschinenbau- und Metall-Bundesgenossenschaft (MMB). Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Sozialversicherungsträger in Europa haben.

Abschließend soll auf einen kleinen Fehler in der September-Ausgabe der „Sozialen Sicherheit“ hingewiesen werden, der zwar nicht im Bereich der redaktionellen Verantwortung liegt, aber dennoch richtiggestellt zu werden hat. Im Beitrag über die sozialversicherungsrelevanten Änderungen (S. 416) wurde als Datum des In-Kraft-tretens der 1. Juli angegeben, tatsächlich wurden sie mit 1. August wirksam. Es trat in diesem Fall im Zuge des sommerlichen Gesetzwerdungsprozesses eine Terminverschiebung ein, die vom Gesetzgeber nicht korrekt auf der Homepage des Parlaments kundgemacht wurde. Das kann passieren, die Redaktion vertraute im Zuge ihrer Recherchen den offiziellen Angaben, der Schaden dürfte sich aber in sehr geringfügigen Grenzen halten.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022