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Editorial Juni 2014


Dr. Wilhelm Donner
Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Die Juni-Ausgabe der Sozialen Sicherheit widmet sich einleitend dem bilateralen Abkommen zwischen Österreich und der Türkei, hier vor allem der Portabilität von Sozialleistungen als Möglichkeit, Rechtsansprüche unabhängig von Wohnsitzland und Staatsbürgerschaft beizubehalten bzw. zu transferieren. Der Fachbeitrag des Soziologen Mag. Michael Fuchs untersucht aber auch die praktischen Auswirkungen dieses bilateralen Abkommens. Schwerpunkt bilden dabei die Direktpensionen und die Krankenversicherung für Pensionisten türkischer Migranten mit Erwerbshistorie in Österreich. Der Artikel entstand im Rahmen eines Projektes der Weltbank.

Mag. Gregor Mandlz (Hauptverband) befasst sich mit jenen rechtlichen Änderungen seit dem 1. Jänner 2014, die mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 in Kraft getreten sind. Dabei wurde der administrative Instanzenzug abgeschafft und die Unabhängige Heilmittelkommission aufgelöst.

Es wurden ein Bundesverwaltungs- und ein Bundesfinanzgericht sowie neun Landesverwaltungsgerichte geschaffen. Als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Hauptverbandes wäre im Verfahren zum Erstattungskodex nunmehr grundsätzlich das Landesverwaltungsgericht Wien zuständig, diese Zuständigkeit wurde aber an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) übertragen. Dieses ist mit einer umfassenden Kognitionsbefugnis ausgestattet und unterscheidet sich personell von der Unabhängigen Heilmittelkommission (UHK).

In der NÖ Gebietskrankenkasse wird seit 2009 das Projekt „Babycouch“ von der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung GmbH umgesetzt. Kern des Programms ist die Gesundheitssituation von Schwangeren, stillenden Müttern und Familien mit Kindern zu verbessern, aber auch den Bedürfnissen türkischsprachiger Migrantinnen Rechnung zu tragen. Das Projekt wurde zwischen 2010 und 2013 einer Evaluation durch das IfGP unterzogen, deren Ergebnisse in dieser Ausgabe präsentiert werden.

Abschließend erörtert die Salzburger Rechtswissenschaftlerin Dr. Susanne Auer-Mayer die Frage der Beteiligung von Sozialversicherungsträgern an Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus juristischer Sicht, wobei sie die Voraussetzungen und Grenzen ihrer Zulässigkeit sowie das Vergaberecht in ihr Sichtfeld genommen hat.

Die Autorin erweist sich nicht zuletzt deshalb dafür prädestiniert, da sie die von der „SV-Wissenschaft“ eingerichtete „Forschungsstelle Sozialversicherung“ betreut.

Die Redaktion der Sozialen Sicherheit wünscht allen Leserinnen sowie Lesern einen schönen und erholsamen Sommer!

Dr. Wilhelm Donner 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020