Die Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluierung werden bei der österreichweiten Umsetzung berücksichtigt
					
				
				
					
					
						
					19. Februar 2014
„Wir haben die Aussagen des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen, sehen 
diese aber als Kritik an den äußeren Strukturen und Rahmenbedingungen 
des Projektes, die außerhalb des Einflussbereiches des Hauptverbandes 
lagen“, stellt Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im 
Hauptverband, zur Kritik des heute veröffentlichten 
Rechnungshofberichtes zum Pilotbetrieb e-Medikation fest. „Es darf dabei
 ja nicht übersehen werden“, so Schörghofer weiter, „dass das 
Pilotprojekt unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen stattfand, 
beginnend bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen 
standespolitischen Wünsche bis hin zu einem Boykott durch die 
Ärztekammer mitten im Projekt“. „Dieser dadurch verzögerte Projektbeginn
 erkläre auch“, so Schörghofer, „die vom Rechnungshof kritisierten 
Mehrkosten des Pilotprojekts um 189.000 Euro. Schörghofer: „Dabei 
handelt es sich aber nicht um einen verlorenen Aufwand, weil 
softwaretechnische Vorarbeiten ja in das Regelprojekt der e-Medikation 
integriert werden“.
Das Wichtigste für den Hauptverband und für die Versicherten ist aber 
die klare Empfehlung der Wissenschaftler der Medizinischen Universität 
Wien im Evaluierungsbericht des Pilotbetriebes: Die e-Medikation ist 
unter Einbeziehung aller betroffenen Berufsgruppen und unter 
Berücksichtigung des Datenschutzes weiter zu verfolgen - und zwar 
flächendeckend. Im Ergebnis der Fragebogenerhebung bewerteten 70 Prozent
 der teilnehmenden ÄrztInnen und 90 Prozent der teilnehmenden 
ApothekerInnen eine durch die e–Medikation prinzipiell mögliche 
vollständige und aktuelle Medikationsliste positiv für die 
PatientInnensicherheit. Rund 85 Prozent der teilnehmenden PatientInnen 
fühlten sich sicherer. Im Durchschnitt trat bei jedem zweiten Besuch 
eines Patienten/einer Patientin bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen eine 
Warnung vor einer Wechselwirkung auf. Bei jedem sechsten Besuch zeigte 
das System eine Warnung vor einer möglichen Überschreitung des 
Therapieintervalls durch „Arzneimittelbevorratung“ und bei jedem neunten
 Besuch eine Warnung vor einer Doppelverordnung. „Das ist eindeutig zu 
viel“, findet Schörghofer, „die e-Medikation - die nun im Rahmen von 
ELGA österreichweit umgesetzt werden soll, wird die Patientensicherheit 
deutlich erhöhen und die Qualität von Medikationen und Behandlungen 
positiv beeinflussen.“
Die im Evaluierungsbericht aufgezeigten Verbesserungsvorschläge wurden 
für die österreichweite Umsetzung der e-Medikation voll inhaltlich 
berücksichtigt, was neuerlich durch die Medizinische Universität Wien 
bestätigt wurde. Außerdem bestehen nun durch das ELGA-Gesetz klare 
Rahmenbedingungen zur Umsetzung der e-Medikation.
Der Vorteil der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den 
behandelnden ÄrztInnen rasch und sicher einen Überblick über die 
aktuellen Informationen wie die verschriebenen Medikamente und deren 
Wechselwirkungen, Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und 
Röntgenbefunde für die Diagnose und Therapie eines PatientInnen zu 
verschaffen. Um die Menschen nicht mit Mehrfachuntersuchungen zu 
belasten, stehen diese Informationen mit Zustimmung des PatientInnen der
 gesamten ärztlichen Versorgungskette zur Verfügung. 
„Die e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die 
PatientInnensicherheit erhöht und die Qualität von Medikationen und 
Behandlungen positiv beeinflusst. Es ist das Ziel der Sozialversicherung
 – wie gesetzlich vorgesehen – die e-Medikation ab Anfang kommenden 
Jahres flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung zu stellen“, so 
Schörghofer abschließend.  
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, 
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine
 sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen 
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der 
Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner 
durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält
 keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die 
Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung 
weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen 
Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der 
solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.