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Zeitnahe Information


Zeitnahe Information für Vertrags(zahn)ärzte/ärztinnen und Vertrags-Gruppenpraxen


Die zeitnahe Information gibt Aufschluss darüber, wer aus der Sicht eines Monates zum Kreis der auffälligen VerordnerInnen zählt. Denn gemäß der HBKV sind über die Stichprobenkontrolle hinaus jene VerordnerInnen zu kontrollieren, die vor allem mit der Anzahl der in einem Kalenderquartal verordneten Arzneispezialitäten oder den Kosten pro Verschreibung mehr als 10 % über dem Durchschnittswert der Verschreibungen vergleichbarer VerordnerInnen liegen (sofern eine Gesamtbetrachtung keine ausreichende Erklärung für die Überschreitung gibt). 

Verschreibungen und Kosten ergeben sich aus jenen Daten, die für den betreffenden Monat von Apotheken zur Abrechnung gebracht wurden. 

Wir sind um einen fairen Vergleich der VerordnerInnen bemüht! 

Die Vergleichbarkeit wird daher durch eine Trennung in AllgemeinmedizinerInnen, Sonderfächer und Krankenanstalten sowie durch Altersstandardisierung (je Bundesland) sichergestellt. Der Vergleich der Wahlärzte/ärztinnen mit Rezepturrecht und Gruppenpraxen erfolgt zusammen mit den Vertragsärzte/ärztinnen.

Altersstandardisierung:

Ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Höhe der Kosten ist das Alter der Patientin/des Patienten.

Um das Verordnungsverhalten objektiv vergleichen zu können, wird dieser Effekt durch die Altersstandardisierung ausgeschaltet. Dabei wird das Verordnungsverhalten der Verordnerin/des Verordners auf das durchschnittliche Patientengut des Bundeslandes der Fachgruppe (= Normbevölkerung) angewandt.

Der altersstandardisierte Wert drückt daher aus, wie groß die Kosten je Heilmittelfall wären, wenn der Arzt das Durchschnittspatientengut behandeln würde. Verzerrungen, die auf unterschiedlich altes Patientengut zurückzuführen sind, werden dadurch ausgeschaltet, alle VerordnerInnen sind untereinander vergleichbar.

Wie funktioniert die direkte Altersstandardisierung?

Je Alterskategorie wird die Größe Kosten je Heilmittelfall des Arztes mit der relativen Häufigkeit der Heilmittelfälle je Alterskategorie der Fachgruppe (Durchschnittspatientengut) gewichtet (multipliziert). Die Summe dieser Werte je Alterskategorie ergibt dann den altersstandardisierten Wert Kosten je Heilmittelfall.

Dazu werden die Patientendaten (Geburtsjahr) von den im betreffenden Monat abgerechneten Rezeptverordnungen herangezogen. Die Aufteilung erfolgt in 10 Alterskategorien.

Als Heilmittelfall gilt, wenn ein(e) PatientIn im betreffenden Monat eine oder mehrere Verschreibungen erhalten hat. Die Praxisgröße ist daher nicht relevant, weil der Vergleich auf Kosten pro Heilmittelfall abzielt. 

Objektiv ist daher, den altersstandardisierten Wert mit dem Fachgruppendurchschnitt zu vergleichen.

ABS




Die Verordnungen für Betriebskrankenkassen und Gebietskrankenkassen anderer Bundesländer sind in den Werten der angeführten Gebietskrankenkasse enthalten.

Die zeitnahe Information ist weder Grundlage für eine nachfolgende Kontrolle oder eine Sanktion. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit werden VerordnerInnen im Rahmen der nachfolgenden Kontrolle ausgewählt, wenn sie anhaltend mit den Kosten über dem Schnitt liegen.

Musterdaten der zeitnahen Information (Vorderseite) (PDF, 10 KB)

Zeitnahe Information für Krankenanstalten mit Rezepturbefugnis


Die Vergleichbarkeit von Krankenanstalten (Abteilungen, Ambulanzen) und Eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung mit Rezepturbefugnis herzustellen, ist problematisch, aber auch bedenklich: 

Eine Zuordnung zu Fachgruppen verfälscht das Bild und die Bildung von Krankenanstalten-Gruppen führt auf Grund der stark unterschiedlichen Dimensionen (Größe, unterschiedliche Regelungen wie Einschränkung auf Wochenend- und Feiertagsversorgung) ebenfalls zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen. Von der Herstellung der Vergleichbarkeit wird daher Abstand genommen.  

Die zeitnahe Information beschränkt sich daher für diese Gruppe auf absolute Werte und auf die Veränderung gegenüber dem Vormonat.

Musterdaten der zeitnahen Information (Vorderseite) (PDF, 8 KB)


Mit der Information für den Monat Februar 2005 kann erstmals die Veränderung zum Vormonat vorgenommen werden.

Verschreibungen und Kosten ergeben sich aus jenen Daten, die für den betreffenden Monat von Apotheken zur Abrechnung gebracht wurden.

Die Verordnungen für Betriebskrankenkassen und Gebietskrankenkassen anderer Bundesländer sind in den Werten der angeführten Gebietskrankenkasse enthalten.

Zuletzt aktualisiert am 26. März 2015