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Vertragspartner Spitäler und sonstige Vertragspartner

Die Abteilung Vertragspartner Spitäler ist eine der Vertragspartnerabteilungen des Dachverbandes.

In ihren Aufgabenbereich fällt die Gestaltung der Beziehungen zu folgenden Vertragspartnern:


Krankenanstalten

Dabei handelt es sich um landesfondsfinanzierte (öffentliche) Krankenanstalten, aber auch um die privaten nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten sowie die Unfallkrankenhäuser der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Heeresspitäler.

Der Abteilung hat in diesem Bereich zahlreiche Aufgaben:

  • Vorbereitung der Vertretung der Sozialversicherung in diversen Gremien (z.B. Landesgesundheitsplattformen, PRIKRAF-Fondskommission)
  • Unterstützung und Vertretung der Sozialversicherungsträger in diversen Streitverfahren vor Schiedskommissionen und vor Gericht
  • Regelung diverser Zahlungsströme
  • Vorbereitung und Unterstützung des Bundes bei den Finanzausgleichsverhandlungen


Rehabilitations- und Kureinrichtungen

Vertragsverhandlungen mit Einrichtungen, die nicht von Sozialversicherungsträgern betrieben werden.

Ambulante Krankenanstalten

Das sind die privaten Krankenanstalten, die der ambulanten Betreuung von Patienten dienen (z.B. Computertomographie- und Magnetresonanz-Institute).

In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung fällt auch die Gestaltung der Beziehungen zu

  • freiberuflichen Physiotherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Heilmasseuren
  • Hebammen
  • Krankentransport-Unternehmen (in enger Kooperation mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern und dem CC-Transportwesen)
  • einer Vielzahl anderer Vertragspartner, die Heilbehelfe und Hilfsmittel bereitstellen, wie Orthopädieschuhmacher, Optiker, Hörgeräteakustiker und Bandagisten.


In-vitro-Fertilisation

Am 1. Jänner 2000 ist das IVF-Fondsgesetz in Kraft getreten, das die Durchführung der In-vitro-Fertilisation unter Kostentragung der Sozialversicherung (50 %) sowie des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (50 %) regelt. Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat dabei Verträge für den IVF-Fonds mit privaten und öffentlichen IVF-Zentren abzuschließen.


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020