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Lehner: Ärzte im Maßnahmenpaket der Bundesregierung berücksichtigen

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Wien, 09. April 2020 – „Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung muss für Kassen- und Wahlärzte genauso greifen wie für alle anderen Berufsgruppen. Ärzte sind mitunter stark von der Krise betroffen. Der Bund muss sicherstellen, dass Härtefonds, Mietreduktionen und Kreditstundungen für sie im gleichen Ausmaß zugänglich sind. Die Sozialversicherungen haben, soweit es der gesetzliche Spielraum erlaubt, bereits ein Maßnahmenpaket für alle ihre Vertragspartner geschnürt, um ihnen in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu helfen“, betont Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. 

 

„Mit Initiativen wie der Vorauszahlung auf Basis der letztjährigen Umsätze und der raschen Umsetzung der Teleordination haben die Sozialversicherungsträger alles getan, was in ihrem Wirkungsbereich steht. Die Kompensation für einen Verdienstentgang fällt in den Kompetenzbereich des Bundes“, erläutert Lehner. „Ärzte und alle Leistungsträger im gesamten Gesundheitssystem müssen von der Regierung ausreichend unterstützt und bestmöglich geschützt werden. Der Staat kann nicht von seinen Ärzten verlangen an vorderster Front gegen die Pandemie zu kämpfen und alle Patienten bestmöglich zu versorgen, und sie dabei nicht ausreichend schützen. Das Gesundheitsministerium muss dafür sorgen, dass alle möglichen und nötigen Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Das ist eine Sache von Respekt und Wertschätzung.“

Zuletzt aktualisiert am 09. April 2020