Der Login in die Service-Portale der Österreichischen Sozialversicherung kann in Vertretung für eine andere natürliche Person erfolgen.
Bitte berücksichtigen:
Der Login mit Erwachsenenvertretung und der Login von Eltern bzw. Obsorgeberechtigten für minderjährige Kinder ist auf den Portalen der Österreichischen Sozialversicherung nicht möglich.
Auf den Portalen der Österreichischen Sozialversicherung ist der Login in Vertretung nur  möglich, wenn die zu vertretende Person eigenständig eine gültige  elektronische Vollmacht im bilateralen Vollmachtenservice der  Stammzahlenregisterbehörde für den Vollmachtnehmer hinterlegt hat.
Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer benötigen eine elektronische Identität (ID Austria), um das Vollmachtenservice nutzen zu können bzw. in weiterer Folge in elektronischen Prozessen mit Vollmacht tätig werden zu können.
 Folgende Vollmachten werden auf den Portalen der österreichischen Sozialversicherung akzeptiert:
- Allgemein: ID Austria-taugliche Anwendungen (kurz: Generalvollmacht)
 - Sozialversicherung: ID Austria-taugliche Anwendungen (kurz: Sozialversicherungsvollmacht)
 - Sozialversicherung: Einlösevollmacht (kurz: SV-Einlösevollmacht)
 
Schritt 1: Elektronische Vollmacht erteilen
Schritt 2: Login in Vertretung durchführen
Fragen und Antworten
- Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Vollmachtvertretung erfüllen?
 - Welche Arten von Vollmachten gibt es und welche erlauben den Zugriff auf die Portale der Österreichischen Sozialversicherung?
 - Warum funktioniert der Login mit Erwachsenenvertretung nicht?
 - Warum funktioniert der Login für Eltern bzw. Obsorgeberechtigte nicht?
 - Wo finden Sie die Übersicht Ihrer erteilten Vollmachten?
 - Für welche Personen ist eine Vertretung in Vollmacht durch nahe Angehörige oder Vertrauenspersonen sinnvoll und möglich?
 
Wichtige Hinweise
Mitversicherte
Der Vollmachtnehmer darf keine Daten von mitversicherten Personen des Vollmachtgebers einsehen. 
Minderjährige
Die Vertretung für minderjährige Kinder unter 14 Jahren ist durch den Login in Vertretung nicht möglich.
ID Austria
Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer benötigen eine elektronische Identität (ID Austria), um das Vollmachtenservice nutzen zu können bzw. in weiterer Folge in elektronischen Prozessen mit Vollmacht tätig werden zu können.
Kontakt
Bei Fragen zum Login in Vertretung kontaktieren Sie bitte die
eSV-Serviceline:
esv.support@sozialversicherung.at
Telefon:
 050 124 3313
(Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr)