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Vollmacht erteilen und Login in Vertretung


Der Login in die Service-Portale der Österreichischen Sozialversicherung kann in Vertretung für eine andere natürliche Person erfolgen.

Auf den Portalen der Österreichischen Sozialversicherung ist der Login in Vertretung nur möglich, wenn die zu vertretende Person eigenständig eine gültige elektronische Vollmacht im Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde (OVS) für den Vollmachtnehmer hinterlegt hat.

Folgende Vollmachten werden auf den Portalen der österreichischen Sozialversicherung akzeptiert:

  • Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungsvollmacht)
  • Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen (Generalvollmacht)


Bitte berücksichtigen:

Der Login mit Erwachsenenvertretung und der Login von Eltern bzw. Obsorgeberechtigten für minderjährige Kinder ist auf den Portalen der Österreichischen Sozialversicherung nicht möglich. 


Schritt 1: Elektronische Vollmacht erteilen



Schritt 2: Login in Vertretung durchführen



Fragen und Antworten

Wichtige Hinweise

Mitversicherte

Der Vollmachtnehmer darf keine Daten von mitversicherten Personen des Vollmachtgebers einsehen. 

Minderjährige

Die Vertretung für minderjährige Kinder unter 14 Jahren ist durch den Login in Vertretung nicht möglich.

ID Austria 

Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer benötigen eine elektronische Identität (ID-Austria), um das Vollmachtenservice nutzen zu können bzw. in weiterer Folge in elektronischen Prozessen mit Vollmacht tätig werden zu können.


Kontakt

Bei Fragen zum Login in Vertretung kontaktieren Sie bitte die
eSV-Serviceline:
esv.support@sozialversicherung.at

Telefon:
 
050 124 3313
(Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr)

Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2024