Am 02.03.2023 wurde mit der Slowakei eine weitere Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet.
Die Rahmenvereinbarung wird mit 01.06.2023 in Kraft treten und entspricht in ihren Eckpunkten jener mit Deutschland. Nähere Informationen finden Sie unter Rahmenvereinbarung Slowakei.
Zuletzt aktualisiert am 14. März 2023