Für 2024 ist seitens der Regierung eine Erhöhung der Pensionen um 9,7 % geplant. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850,00 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro monatlich brutto vorzunehmen.
Schutzklausel für Neupensionist*innen im Jahr 2024
Der Gesetzgeber plant eine Schutzklausel bei der Pensionsberechnung für Neupensionist*innen im Jahr 2024.
Damit soll der hohen Inflation entgegengewirkt werden und die Pension dauerhaft erhöht werden.
Neupensionist*innen sollen dabei einen Erhöhungsbetrag erhalten, der wie die Pension selbst, um Zuschläge zu erhöhen bzw. um Abschläge zu vermindern ist.
Keinen Erhöhungsbetrag gibt es voraussichtlich für
- Korridorpensionen, auf die am 31.12.2023 noch kein Anspruch bestand.
- Korridorpensionen, die nicht im Anschluss an einen Arbeitslosengeldanspruch oder Notstandshilfeanspruch angetreten werden.
- Hinterbliebenenleistungen nach verstorbenen Pensionist*innen.
Zuletzt aktualisiert am 03. November 2023