Zweck
Die Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK) ist ein vom Dachverband der Sozialversicherungsträger (Dachverband) eingerichtetes Beratungsgremium für die Verfahren zur Herausgabe des Erstattungskodex (EKO). Die HEK richtet Empfehlungen an den Dachverband, die den Kriterien der Wissenschaft, der Transparenz und der gesundheitsökonomischen Bewertung entsprechen.
Zusammensetzung
Die HEK hat 22 Mitglieder, von denen 20 stimmberechtigt sind und zwei eine beratende Funktion ausüben. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Mitglieder haben vor ihrer Bestellung durch den Dachverband eine Erklärung zu allfälligen Interessenskonflikten abzugeben.
Drei stimmberechtigte Mitglieder sind als unabhängige VertreterInnen der Wissenschaft auf Vorschlag der Österreichischen Pharmakologischen Gesellschaft (APHAR) zu bestellen und führen rotierend den Vorsitz der HEK. Acht stimmberechtigte Mitglieder vertreten die Sozialversicherung und werden durch den Dachverband bestellt. Die Nominierung der weiteren neun stimmberechtigten Mitglieder sowie deren StellvertreterInnen, obliegt folgenden Institutionen:
- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) – 2 Mitglieder
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – 2 Mitglieder
- Bundesarbeiterkammer (AK) – 2 Mitglieder
- Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) – 2 Mitglieder
- Österreichische Apothekerkammer (ÖAK) – 1 Mitglied
Darüber hinaus nominieren die Verbindungsstelle der Bundesländer sowie die Arbeitsgemeinschaft der PatientenanwältInnen Österreichs jeweils ein Mitglied, die in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen.