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Beschreibung: |
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Einweisender Versicherungträger Es müssen mindestens 2 Stellen angegeben werden. Definiert ist das Element mit String 2..4, Minimallänge ist 2 und Maximallänge ist 4. Codierung laut Codelisten D.56. |
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Hinweise: |
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Bei Bedarf kann an der 3. Stelle „0“ und an der 4. Stelle der Bundeslandcode (der zuständigen Geschäftsstelle des Versicherungsträgers) übermittelt werden. Die Datenfeldverwendung ist in der Hilfstabelle D.56. dargestellt. Die Angabe ist zwingend. |
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siehe Codeliste |
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