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| AenderungsAntraege |
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Nachricht ÄnderungsAntrag von RZ/KUA an SV. Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden: ÄnderungsAntrag (MART = R11) Storno zu einem ÄnderungsAntrag (MART = R13). Mit Hilfe dieses übergeordneten 'Tags' können mehrere Wiederholungen der nachfolgenden Nachrichten übermittelt werden. Mit dem ÄnderungsAntrag können alle Änderungen zur letztgültigen Bewilligung durch RZ/KUA beantragt werden. Jede Form der Bewilligung eines Änderungsantrages R11 erfolgt mit der Meldungsart R02. Eine Ablehnung erfolgt mit der Meldungsart R12. |
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Text bei Ablehnung Es können maximal 300 Stellen übermittelt werden. Die Angabe ist zwingend, wenn im Datenfeld MART = R12 (Ablehnung zu einem Änderungsantrag) vorhanden ist. |
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Nachricht ÄnderungsAntrag von RZ/KUA an SV. Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden: ÄnderungsAntrag (MART = R11) Storno zu einem ÄnderungsAntrag (MART = R13). Mit dem ÄnderungsAntrag können alle Änderungen zur letztgültigen Bewilligung durch RZ/KUA beantragt werden. Jede Form der Bewilligung eines Änderungsantrages R11 erfolgt mit der Meldungsart R02. Eine Ablehnung erfolgt mit der Meldungsart R12. |
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Änderungsdaten Zu einem Geschäftsfall können mehrere ÄnderungsAnträge gestellt werden. Je Patient und Aufenthalt sind die ÄnderungsAnträge im Datenfeld ANFNR (Anfragenummer) fortlaufend zu nummerieren. |
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Anfrageart Codierung laut Codeliste D.3. Die Datenfeldverwendung und etwaige Abhängigkeiten sind in der Hilfstabelle D.3. dargestellt. |
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Anfragenummer, je Patient und Aufenthalt sind die ÄnderungsAnträge fortlaufend zu nummerieren. Die Angabe ist zwingend bei SART 10. Bei SART 02 ist die Angabe zwingend bei der Beantwortung eines Zusatzantrages und bei der SART 40 ist die Angabe zwingend, wenn das Dokument einem Zusatzantrag zugeordnet werden soll. |
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Anfragedaten |
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Antragsgrund Codierung laut Codeliste D.5. |
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Antragsdatum Format 8-stellig: JJJJMMTT. Die Datumsdarstellung in XML ist bei diesem Datum 10-stellig : z.B.: 2011-10-01 |
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Beginn eines Ereignisses Unterschiedliche Verwendung und Beschreibung in SART 02, 10, 20, 30. |
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Begleitperson für Aufenthalt Codierung laut Codeliste D.8 |
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Aufnahme-, Zuweisungs- bzw. Entlassungsdiagnose Hier kommt der ICD-10 BMSG Schlüssel zur Anwendung. Link zum ICD-10 laut Internet-Link bei Codeliste D.13. 3 Stellen alphanumerisch. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld DIAGKZ = 01, ansonsten optional. Die Angabe ist zwingend bei der Übermittlung eines Patientenstatus (Feld PATSTAT) = 5 (abgereist am) oder 8 (Unterbrechung/Splitting). |
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Diagnoseart Codierung laut Codeliste D.11. |
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Diagnosecode Codierung und Link zum ICF-Code laut Codeliste D.12. Hier kommt der RC-Code bzw. der ICF-Code zur Anwendung. In Absprache zwischen dem Versicherungsträger und dem Gesundheitsdienstleister kann auch der RC-Code (Result of Consultation) bzw. der ICF-Code (International Classification of Functioning, Disability und Health) verwendet werden. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld DIAGKZ = 02 oder 03. |
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Diagnosekennzeichen Codierung laut Codeliste D.13. Wird das Diagnosekennzeichen mit "01" befüllt, sind die Diagnose-Elemente (DIAG, DIAGU1, DIAGU2) zwingend zu befüllen. Wird das Diagnosekennzeichen mit "02" oder "03" befüllt, ist der Diagnosecode (DIAGCODE) zwingend zu befüllen. Bei Diagnosekennzeichen = "02" wird der Diagnosecode (DIAGCODE) mit dem RC-CODE befüllt. Bei Diagnosekennzeichen = "03" wird der Diagnosecode (DIAGCODE) mit dem IFC-CODE befüllt. |
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Diagnosedaten |
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Diagnose Untergliederung 1 1. Stelle alphanumerisch Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld DIAGKZ = 01 und laut ICD-10 BMSG Schlüssel die 4. und 5. Stelle belegt werden muss, ansonsten optional. Die Angabe ist zwingend bei der Übermittlung eines Patientenstatus (Feld PATSTAT) = 5 (abgereist am) oder 8 (Unterbrechung/Splitting). |
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Diagnose Untergliederung 2 1. Stelle alphanumerisch Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld DIAGKZ = 01 und laut ICD-10 BMSG Schlüssel die 4. und 5. Stelle belegt werden muss, ansonsten optional. Die Angabe ist zwingend bei der Übermittlung eines Patientenstatus (Feld PATSTAT) = 5 (abgereist am) oder 8 (Unterbrechung/Splitting). |
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Unterbrechungsende bzw. Entlassungsdatum |
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Entlassungsgrund Unterschiedliche Verwendung und Beschreibung in SART 10, 20. |
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File-Nummer Fortlaufende Nummerierung der versendeten Pakete je Einrichtung und MART (Meldungsart) und/oder SV-Träger (auch über Jahreswechsel) an welcher der Empfänger erkennen kann, ob ein Paket fehlt. Die Angabe ist zwingend. |
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Freier Text Werden mehr als die 300 Stellen dieses Feldes benötigt, dann ist die Meldungsart (MART) R15 mit dem Dokumentdatensatz SART40, zu verwenden. |
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Identifikationsteil Der Identifikationsteil dient der eindeutigen Zuordnung einer Meldung zu einem Geschäftsfall. |
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Anzahl der Leistung Hier ist die Anzahl der verrechenbaren Zusatzleistungen bzw. ambulanten Leistungen anzugeben. Format 4-stellig: 00.00 mit zwei Nachkommastellen. Das Datenfeld wird in in der XML-Nachricht mit einem Dezimalpunkt dargestellt: 00.00 (5-stellig). |
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Betrag der Leistung Der anzugebende Betrag ist das Produkt aus dem Nettotarif der Leistung (Zusatzleistung oder ambulante Leistung) x Anzahl der Leistung (Datenfeld LEIANZ). Die Angabe ist zwingend bei ambulanter REHAB sowie zwingend bei stationären Aufenthalten in Kombination mit Satzart 30 (bei Verrechnung von Zusatzleistungen), ansonsten optional. Format 8-stellig: 000000.00 mit zwei Nachkommastellen. Das Betragsfeld wird in XML mit einem Dezimalpunkt dargestellt: 000000.00 (9-stellig). |
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Datum der Leistungserbringung bei ambulanter REHAB Format 8-stellig: JJJJMMTT. Die Datumsdarstellung in XML ist bei diesem Datum 10-stellig : z.B.: 2011-10-01 Die Angabe ist zwingend bei Verwendung der MART (Meldungsarten) R08, R09, R10 und R16, wenn Datenfeld LEIKZ = A. |
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Leistungskennzeichen Codierung laut Codeliste D.30. |
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Art der Zusatzleistung bzw. ambulanten Leistung Codierung laut Codeliste D.31. Die Datenfeldverwendung ist in der Hilfstabelle D.31. dargestellt. |
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Leistungsdaten |
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Leistungserbringernummer der zuständigen Einrichtung Hier ist die Leistungserbringernummer der bewilligten Einrichtung anzugeben. Das Element ist definiert mit 8 Stellen (integer 8). Die Leistungserbringernummer wird vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vergeben. Sie ist grundsätzlich personenbezogen und Hauptordnungsbegriff aller Vertragspartnerdaten. Der Ordnungsbegriff Leistungserbringernummer wird im Hauptverband verwaltet. Die Leistungserbringernummer ist eine 8-stellige Zahl, die aus einer Prüfziffer (P) und einer 7- stelligen Laufnummer (L) besteht (PLLLLLLL). Die 1. Stelle der Leistungserbringernummer ist die Prüfziffer, die die Richtigkeit dieser Nummer gewährleistet. Die Leistungserbringernummer wird bei der Neuanlage automatisiert vergeben. Die Leistungserbringernummer hat folgenden Aufbau: P L L L L L L L (Laufnummer und Prüfziffer) Jede Stelle der Leistungserbringernummer wird mit einem Faktor multipliziert. Faktorenreihe: 3796421 Die Prüfziffer ist der Divisionsrest aus der Summe der Produkte geteilt durch 11. Ergibt sich der Divisionsrest 0 oder 10, so wird die nächstfolgende Laufnummer verwendet. |
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Meldungsart Codierung laut Codeliste D.32. Die Datenfeldverwendung ist in der Hilfstabelle D.32. dargestellt. |
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Satzart Codierung laut Codeliste D.45. Jede Meldungsart besteht aus einer oder mehreren Satzart(en). Die Art der Daten wird durch SART gekennzeichnet. |
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Systemdatum Format 14-stellig: JJJJMMTTHHMMSS. Die Datumsdarstellung in XML ist bei diesem Datum 19-stellig : z.B.: 2011-04-19T13:21:00 |
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Tarifkategorie Codierung laut Codeliste D.51. |
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Transportart Abreise Codierung laut Codeliste D.57. |
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Transportart Anreise Codierung laut Codeliste D.57. |
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Transportart während des Aufenthaltes Codierung laut Codeliste D.57. |
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Transportbewilligung |
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Trägerspezifische (Antrags-) ID Wird bei einem Versicherungsträger eine TRID verwendet, so ist dieses Datenfeld bei allen Meldungsarten so zurückzumelden, wie es in der Bewilligungsmeldung vom SV-Träger belegt wurde. |
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Versionsnummer des Datenbestandes Codierung laut Codeliste D.63. |
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Verkürzungstage Das Element ist definiert mit 3 Stellen (integer 3). Gibt die Anzahl der Tage an, um die der Aufenthalt vorzeitig beendet wird. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld ANFART = VK. |
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Verlängerungstage Das Element ist definiert mit 3 Stellen (integer 3). Gibt die Anzahl der Tage an, um die der Aufenthalt verlängert wird. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld ANFART = VL. |
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Verlängerung der Therapiedauer Das Element ist definiert mit 3 Stellen (integer 3). Hier ist die beantragte Verlängerung der Therapiedauer in Wochen oder Monaten anzugeben. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld ANFART = VL und Datenfeld LEIART = AR2 oder AR3. |
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Verlängerung der Therapieeinheiten Hier ist die Anzahl der zusätzlich beantragten Einheit anzugeben. Format 5-stellig: 000.00 mit zwei Nachkommastellen. Das Datenfeld wird in in der XML-Nachricht mit einem Dezimalpunkt dargestellt: 000.00 (6-stellig). Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld ANFART = VL und Datenfeld LEIART = AR2 oder AR3. |
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Therapiezeiteinheit der Verlängerung Codierung laut Codeliste D.54. Die Angabe ist zwingend, wenn Datenfeld ANFART = VL und Datenfeld LEIART = AR2 oder AR3. |
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Vertragspartnernummer der zuständigen Einrichtung Hier ist die Vertragspartnernummer der bewilligten Einrichtung anzugeben. Definiert ist das Element mit 6 Stellen (integer 6). Die Vertragspartnernummer wird vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vergeben. Sie ist grundsätzlich personenbezogen und Hauptordnungsbegriff aller Vertragspartnerdaten. Der Ordnungsbegriff Vertragspartnernummer wird im Hauptverband verwaltet. Die Vertragspartnernummer ist numerisch, 6-stellig, wobei die 6. Stelle eine Prüfziffer ist, die die Richtigkeit der Vertragspartnernummer gewährleistet. Die Vertragspartnernummer hat folgenden Aufbau: LLLLLP (L = Laufnummr, P = Prüfziffer) Die Prüfziffer (P) wird auf folgende Art errechnet: Vertragspartnernummer: zB.:. 7 4 1 2 5 mal Faktorenreihe 3 7516. Jede Stelle der Vertragspartnernummer wird mit einem Faktor multipliziert, Faktorenreihe: 37516 Die Prüfziffer ist der Rest aus der Summe der Produkte geteilt durch 11. Die Prüfziffer ist der Divisionsrest aus der Summe der Produkte geteilt durch 11. Ergibt sich ein Divisionsrest von 10, so wird die nächst höhere Laufnummer verwendet. |
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Versicherungsnummer Definiert ist das Element mit 10 Stellen (integer 10). |
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Einweisender Versicherungträger Es müssen mindestens 2 Stellen angegeben werden. Definiert ist das Element mit String 2..4, Minimallänge ist 2 und Maximallänge ist 4. Codierung laut Codelisten D.56. Bei Bedarf kann an der 3. Stelle „0“ und an der 4. Stelle der Bundeslandcode (der zuständigen Geschäftsstelle des Versicherungsträgers) übermittelt werden. Die Datenfeldverwendung ist in der Hilfstabelle D.56. dargestellt. |
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