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Datenaustausch mit Kur- und REHAB-Einrichtungen
  
Version V2.3
Stand 01.02.2018
  
 
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Rechnung
 
Status: M
Wiederholung: 1 ... unbounded
Beschreibung: Nachricht Rechnung von RZ/KUA an SV.
Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden:
R08 (Rechnung)
R09 (Gutschrift zu einer Rechnung)
R10 (Lastschrift zu einer Rechnung)
R16 (Storno zu einer Rechnung)
Hinweise: Die EinzelRechnung beinhaltet alle abrechnungsrelevanten Daten zu einem
Geschäftsfall.
Die GesamtRechnung ist die Summe aller zugehörigen EinzelRechnungen.
Für die GesamtRechnung ist ein Identifikationsteil in abgeänderter Form
vorgesehen.
Alle Satzarten 30 und 35 innerhalb einer Rechnungsmeldung (R08, R09 oder
R10) sind mit der gleichen Rechnungsnummer bzw. mit dem gleichen
Rechungsdatum zu befüllen.
Alle Betragsfelder sind zwingend zu befüllen (Grundstellung ist 0).
R08: Rechnung:
Pro Patient ist immer eine Satzart 01 und eine Satzart 30 zu liefern. Sollten
auch Zusatzleistungen bzw. Leistungen der ambulanten REHAB abgerechnet
werden, ist zusätzlich pro Zusatzleistung (bei der ambulanten REHAB pro
Leistungstag und Leistung) eine Satzart 04 für diesen Patienten zu liefern.
Die Gesamtsumme der Rechnung wird immer durch die Satzart 35
übermittelt.
R09, R10: Gutschrift- bzw. Lastschrift zu einer Rechnung:
Mit diesen Meldungsarten werden Gutschriften bzw. Lastschriften zu einem
Patienten oder einer Rechnung übermittelt.
In solchen Fällen wird pro Patient eine Satzart 01 und eine Satzart 30
benötigt, gegebenenfalls eine oder mehrere Satzarten 04. Je nach
Vereinbarung mit dem Versicherungsträger kann aber die Befüllung der
einzelnen Datenfelder in der Satzart 30 nur auf jene beschränkt werden, die
von der Gutschrift bzw. Lastschrift betroffen sind. Die Gesamtsumme der
Gutschrift/Lastschrift wird wie auch bei R08 mit der Satzart 35 übermittelt.
R16: Storno zu einer Rechnung:
Bei einer Stornierung kann es sich immer nur um eine Gesamtrechnung
handeln. In diesem Fall sind die Satzarten 01, 04, 30 und 35 ident der
vorangegangenen Rechnungslegung über die Meldungsart R08 mit der
Meldungsart R16 nochmals zu übermitteln.