Bei Abweichung zur ursprünglichen Bewilligung ist eine neuerliche Bewilligung des Sozialversicherungsträgers erforderlich. Die Satzart 20 (AufenthaltsDaten) ist nur bei einer Änderung zu einer Bewilligung (MART = R02) möglich, und zwar für die Bewilligung einer Unterbrechungs- oder Verkürzungsanfrage.
Nachricht Bewilligung von SV an RZ/KUA. Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden: Bewilligung (MART = R01), Änderung zu einer Bewilligung (MART = R02)