Anfragenummer, je Patient und Aufenthalt sind die ÄnderungsAnträge fortlaufend zu nummerieren.
Hinweise:
Die Angabe ist zwingend bei SART 10. Bei SART 02 ist die Angabe zwingend bei der Beantwortung eines Zusatzantrages und bei der SART 40 ist die Angabe zwingend, wenn das Dokument einem Zusatzantrag zugeordnet werden soll.