Absagegrund Codierung laut Codeliste D.1. Die Absagegründe werden unterteilt in Terminverschiebung und absolute Absage. Bei der Terminverschiebung wird davon ausgegangen, dass der Patient innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung, den Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt antreten wird.
Hinweise:
Die Datenfeldverwendung und etwaige Abhängigkeiten sind in der Hilfstabelle D.1. dargestellt.