R16: Storno zu einer Rechnung: Bei einer Stornierung kann es sich immer nur um eine Gesamtrechnung handeln. In diesem Fall sind die Satzarten 01, 04, 30 und 35 ident der vorangegangenen Rechnungslegung über die Meldungsart R08 mit der Meldungsart R16 nochmals zu übermitteln.
Nachricht Rechnung von RZ/KUA an SV. Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden: R08 (Rechnung) R09 (Gutschrift zu einer Rechnung) R10 (Lastschrift zu einer Rechnung) R16 (Storno zu einer Rechnung)