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Beschreibung: |
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Nachricht Rechnung von RZ/KUA an SV. Die Nachricht kann in folgenden Ausprägungen gesendet werden: R08 (Rechnung) R09 (Gutschrift zu einer Rechnung) R10 (Lastschrift zu einer Rechnung) R16 (Storno zu einer Rechnung) Mit Hilfe dieses übergeordneten 'Tags' können mehrere Wiederholungen der nachfolgenden Nachrichten übermittelt werden. |
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Hinweise: |
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Die EinzelRechnung beinhaltet alle abrechnungsrelevanten Daten zu einem Geschäftsfall. Die GesamtRechnung ist die Summe aller zugehörigen EinzelRechnungen. Für die GesamtRechnung ist ein Identifikationsteil in abgeänderter Form vorgesehen. Alle Satzarten 30 und 35 innerhalb einer Rechnungsmeldung (R08, R09 oder R10) sind mit der gleichen Rechnungsnummer bzw. mit dem gleichen Rechungsdatum zu befüllen. Alle Betragsfelder sind zwingend zu befüllen (Grundstellung ist 0). R08: Rechnung: Pro Patient ist immer eine Satzart 01 und eine Satzart 30 zu liefern. Sollten auch Zusatzleistungen bzw. Leistungen der ambulanten REHAB abgerechnet werden, ist zusätzlich pro Zusatzleistung (bei der ambulanten REHAB pro Leistungstag und Leistung) eine Satzart 04 für diesen Patienten zu liefern. Die Gesamtsumme der Rechnung wird immer durch die Satzart 35 übermittelt. R09, R10: Gutschrift- bzw. Lastschrift zu einer Rechnung: Mit diesen Meldungsarten werden Gutschriften bzw. Lastschriften zu einem Patienten oder einer Rechnung übermittelt. In solchen Fällen wird pro Patient eine Satzart 01 und eine Satzart 30 benötigt, gegebenenfalls eine oder mehrere Satzarten 04. Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsträger kann aber die Befüllung der einzelnen Datenfelder in der Satzart 30 nur auf jene beschränkt werden, die von der Gutschrift bzw. Lastschrift betroffen sind. Die Gesamtsumme der Gutschrift/Lastschrift wird wie auch bei R08 mit der Satzart 35 übermittelt. R16: Storno zu einer Rechnung: Bei einer Stornierung kann es sich immer nur um eine Gesamtrechnung handeln. In diesem Fall sind die Satzarten 01, 04, 30 und 35 ident der vorangegangenen Rechnungslegung über die Meldungsart R08 mit der Meldungsart R16 nochmals zu übermitteln. |
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