R16: Storno zu einer Rechnung: Bei einer Stornierung kann es sich immer nur um eine Gesamtrechnung handeln. In diesem Fall sind die Satzarten 01, 04, 30 und 35 ident der vorangegangenen Rechnungslegung über die Meldungsart R08 mit der Meldungsart R16 nochmals zu übermitteln.
Gesamtrechnung Die GesamtRechnung ist die Summe aller zugehörigen EinzelRechnungen. Für die GesamtRechnung ist ein Identifikationsteil in abgeänderter Form vorgesehen.