|0003582|;|Wenn eine kleinere Packungsgre zur Abdeckung des individuellen Monatsbedarfs nicht ausreicht|
|0022792|;|Fortsetzung der Therapie des Krankenhauses bei Wund-, Haut- und Weichteilinfektionen, Osteomyelitis|
|0045416|;|Wenn eine kleinere Packungsgre zur Abdeckung des individuellen Monatsbedarfs nicht ausreicht|
|0049265|;|TBC|
|0060120|;|Wenn eine kleinere Packungsgre zur Abdeckung des individuellen Monatsbedarfs nicht ausreicht|
|0080022|;|inoperables Prostatakarzinom|
|0103668|;|Diabetes mellitus Typ I|
|0188506|;|Wenn eine kleinere Packungsgre zur Abdeckung des individuellen Monatsbedarfs nicht ausreicht|
|0188529|;|Wenn eine kleinere Packungsgre zur Abdeckung des individuellen Monatsbedarfs nicht ausreicht|
|0190199|;|Primr bilire Zirrhose, diagn. ges. KHK mit Hypercholesterinmie, Statine alleine nicht ausreichend oder kontraindiziert|
|0593767|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|0593773|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|0593796|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|0593804|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|0633024|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|0633314|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|0742345|;|Folsuremangel verursacht durch Methotrexat, Kombinationstherapie mit 5-Fluorouracil|
|0785900|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|0842012|;|allergische Conjunctivitis|
|0842029|;|allerg. Rhinitis|
|0967558|;|Prostatakarzinom|
|1059567|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|1176818|;|Prostatakarzinom; fortgeschrittenes Mammakarzinom bei Frauen vor der Menopause; Endometriose|
|1253364|;|Magnesiumtherapie bei Risikoschwangerschaft; untersttzende Therapie bei dokumentierter KHK|
|1260335|;|Zusatzbehandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|1267372|;|Herpes zoster bei Kindern und bei Patienten mit Immunsuppression oder Immundefizienz mit Schluckstrungen, Varicellen bei Suglingen, bei Kindern mit atopischen Erkrankungen der Haut sowie bei chronisch kranken Kindern, nach Erstverordung durch den Facharzt fr Kinderheilkunde|
|1267461|;|allerg. Rhinitis|
|1273384|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|1273415|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|1274343|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|1274366|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|1276081|;|bei exokriner Pankreasinsuffizienz infolge zystischer Fibrose|
|1277206|;|Bestehende Erosionen und rezidivierende Ulcerationen von Magen oder Duodenum bei Dauertherapie mit NSAR|
|1281538|;|osteolytische Knochenprozesse neoplast. Genese|
|1282621|;|Prostatakarzinom|
|1282638|;|Endometriose; fortgeschrittenes Mammakarzinom bei Frauen vor der Menopause|
|1284212|;|Hyperprolaktinmie|
|1284376|;|allerg. Rhinitis|
|1286576|;|Zusatzbehandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|1286932|;|Colitis ulcerosa mit vorwiegendem Befall von Rektum und Sigma|
|1287073|;|nach Organtransplantationen|
|1287096|;|nach Organtransplantationen|
|1287104|;|nach Organtransplantationen|
|1287110|;|nach Organtransplantationen|
|1287481|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|1287498|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|1289362|;|Prostatakarzinom|
|1291519|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|1293197|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|1297367|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|1299308|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|1299314|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|1299320|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|1299337|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|1301494|;|TBC|
|1301502|;|TBC|
|1301554|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|1301560|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|1302105|;|inoperables Prostatakarzinom|
|1303263|;|Prostatakarzinom; fortgeschrittenes Mammakarzinom bei Frauen vor der Menopause|
|1303671|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|1304972|;|nach Organtransplantationen|
|1304995|;|nach Organtransplantationen|
|1306959|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|1306965|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|1306971|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|1306988|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|1310808|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|1313267|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen|
|1313273|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen|
|1315125|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|1315527|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|1318230|;|Herpes simplex corneae|
|1319867|;|Pityriasis versicolor; seborrhoische Dermatitis|
|1320178|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|1320706|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|1322935|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|1322941|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|1323432|;|Magnesiumtherapie bei Risikoschwangerschaft; untersttzende Therapie bei dokumentierter KHK|
|1324555|;|diagnostisch gesicherte Migrne|
|1325218|;|Postmenopausale Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|1325773|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|1325796|;|Suppressionstherapie von hufig rezidivierendem Herpes simplex|
|1325804|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|1328872|;|Prostatakarzinom|
|1330509|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|1330515|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD mit FEV1 unter 60 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|1330538|;|allergische Conjunctivitis|
|1330917|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|1330923|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|1331851|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|1337210|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|1337658|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|1337664|;|Suppressionstherapie von hufig rezidivierendem Herpes simplex|
|1337670|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|1338451|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|1338729|;|Suppressionstherapie von hufig rezidivierendem Herpes simplex|
|1341967|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen|
|1341973|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen|
|1342754|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|1344859|;|nach Organtransplantationen|
|1345273|;|diabetische Polyneuropathie|
|1346918|;|Mittelschweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|1346924|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; Patienten mit COPD Stadium III und IV und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch Pulmologen|
|1349785|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|1349822|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|1351003|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|1351026|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|1532839|;|allergische Conjunctivitis|
|1532845|;|allerg. Rhinitis|
|1646833|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|2421295|;|saisonale allergische Conjunctivitis|
|2422142|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|2424164|;|COPD ab GOLD 2 nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|2427062|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2427079|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2427085|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2427091|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2430354|;|COPD ab GOLD 2 nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|2432353|;|Suppressionstherapie von hufig rezidivierendem Herpes simplex|
|2435191|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2435216|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2436807|;|zentraler Diabetes insipidus|
|2436977|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|2438367|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen, wenn mit der peroralen Therapie nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2438396|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|2438404|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|2438410|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|2443121|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2443150|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|2444356|;|Behandlung von ausgedehnten oder rezidivierenden Herpes simplex Infektionen der Haut und der Schleimhute|
|2444379|;|Suppressionstherapie von hufig rezidivierendem Herpes simplex|
|2444385|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|2447188|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD Stadium III und IV und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|2447202|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2447308|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|2447314|;|Zusatztherapie bei Nierendialyse|
|2448302|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|2448489|;|saisonale allergische Conjunctivitis|
|2449974|;|osteolytische Knochenprozesse neoplastischer Genese (Mammakarzinom)|
|2449980|;|osteolytische Knochenprozesse neoplastischer Genese (Mammakarzinom)|
|2450606|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|2450641|;|Zusatzbehandlung bei moderat bis hoch emetogener Chemotherapie, nicht in Kombination mit 5HT3-Antagonisten|
|2453094|;|Langzeitbehandlung der Osteoporose (Knochendichte liegt mehr als 2,5 Standardabweichungen unter dem Durchschnittswert junger Erwachsener) oder nach osteoporotischer Fraktur|
|2460177|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2460183|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2460527|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|2461892|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|2461900|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|2461917|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|2461923|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|2462638|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|2464577|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2465631|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|2465654|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2465677|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2466240|;|nach Organtransplantationen|
|2467481|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2467498|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2468173|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|2469528|;|PatientInnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma.  Bei M. Paget des Skeletts: Erstverordnung und Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung|
|2470649|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|2470678|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|2470715|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|2470744|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|2470945|;|Prostatakarzinom|
|2470951|;|Prostatakarzinom|
|2471100|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2471117|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2471212|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|2471235|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|2471258|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|2472039|;|fortgeschrittenes Prostatakarzinom|
|2472045|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2472051|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2472447|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|2472588|;|osteolytische Knochenprozesse neoplast. Genese|
|2472602|;|osteolytische Knochenprozesse neoplast. Genese|
|2472683|;|nach Organtransplantationen|
|2472714|;|nach Organtransplantationen|
|2472737|;|nach Organtransplantationen|
|2472950|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2472967|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2472973|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2473010|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Prvention von depressiven Episoden bei manisch-depressiven Patienten|
|2474506|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; Patienten mit COPD Stadium III und IV und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch Pulmologen|
|2475109|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|2476959|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2476965|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2476988|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2476994|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|2478421|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|2479107|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|3500312|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3500677|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3503598|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|3503606|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|3505798|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; stabile mittelgradige bis schwere COPD|
|3507426|;|fortgeschrittenes Prostatakarzinom|
|3507633|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3507656|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3509827|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|3509833|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|3509856|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|3509862|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|3510115|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|3513705|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513711|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513728|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513734|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513740|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513757|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513763|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513786|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3513792|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3515259|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3515265|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3515288|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3515555|;|als Zweitlinientherapie|
|3517519|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3518312|;|COPD ab GOLD 2 nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|3519027|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3519091|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3519116|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3519122|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3519139|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3519317|;|nach Organtransplantationen|
|3519323|;|nach Organtransplantationen|
|3519346|;|nach Organtransplantationen|
|3520875|;|allerg. Rhinitis|
|3522644|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3522650|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3522727|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3522733|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|3522756|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3526205|;|Prostatakarzinom|
|3529310|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3529327|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3529882|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz|
|3529899|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz|
|3531229|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3531235|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3531270|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3531287|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533122|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533139|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533145|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533151|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533300|;|Dialyse-Zusatztherapie|
|3533381|;|Dialyse-Zusatztherapie|
|3533398|;|Dialyse-Zusatztherapie|
|3533926|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533932|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533949|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3533955|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3534305|;|Dialyse-Zusatztherapie|
|3534334|;|Dialyse-Zusatztherapie|
|3536310|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|3536327|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|3537686|;|fortgeschrittenes hormonabhngiges Prostatakarzinom|
|3537692|;|fortgeschrittenes hormonabhngiges Prostatakarzinom|
|3538065|;|Langzeitbehandlung der Osteoporose (Knochendichte liegt mehr als 2,5 Standardabweichungen unter dem Durchschnittswert junger Erwachsener) oder nach osteoporotischer Fraktur|
|3538355|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|3538378|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|3540056|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch InternistInnen|
|3544077|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|3544083|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|3544723|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|3544893|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|3548230|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3548951|;|Bei nicht adquatem Ansprechen auf oder Intoleranz gegen topische Mesalazine (ATC-Code A07EC02)|
|3549436|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3549442|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.    - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).    - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.    - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 9 Wochen nach Therapiebeginn.    - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.    - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.    - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3549459|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 9 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3756810|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch InternistInnen|
|3757117|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3757123|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3758080|;|Mittelschweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|3758097|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3758105|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3759955|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3759961|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3761254|;|Zur Darmreinigung vor klinischen Manahmen, die einen sauberen Darm erfordern.|
|3761751|;|Prostatakarzinom|
|3762650|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3762667|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3762673|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3762696|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3762704|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3764301|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|3764436|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3764459|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3764471|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3764494|;|wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden|
|3770738|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.    - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).    - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.    - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.    - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.    - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.    - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3770744|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.    - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).    - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.    - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 9 Wochen nach Therapiebeginn.    - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.    - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.    - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3770750|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 9 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr Patienten, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3774179|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3774185|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3775598|;|nach Organtransplantationen|
|3775606|;|nach Organtransplantationen|
|3775612|;|nach Organtransplantationen|
|3775954|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|3775960|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|3775977|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|3775983|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|3776008|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|3780553|;|osteolytische Knochenprozesse neoplastischer Genese (Mammakarzinom)|
|3780576|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3782109|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3782115|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3783468|;|Knochenprozesse neoplastischer Genese|
|3785326|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3785332|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3785349|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3785355|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3786461|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3786478|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3786490|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3786515|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788253|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3788276|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3788282|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3788299|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|3788448|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|3788460|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|3788520|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788537|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788543|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788827|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788862|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3788879|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3900767|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3900773|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3900810|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3900827|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3900833|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3900856|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901175|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|3901181|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|3901614|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901620|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901637|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901643|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901666|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3901672|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|3902163|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3902186|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3902192|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3902855|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3902861|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3902890|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3907456|;|Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch EndokrinologInnen, OnkologInnen, GastroenterologInnen oder PdiaterInnen|
|3907462|;|Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch EndokrinologInnen, OnkologInnen, GastroenterologInnen oder PdiaterInnen|
|3907479|;|Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch EndokrinologInnen, OnkologInnen, GastroenterologInnen oder PdiaterInnen|
|3908036|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908042|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908651|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3908757|;|Demenz vom Alzheimer-Typ oder Demenz bei idiopathischem Parkinson-Syndrom Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908763|;|Demenz vom Alzheimer-Typ oder Demenz bei idiopathischem Parkinson-Syndrom Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908800|;|Demenz vom Alzheimer-Typ oder Demenz bei idiopathischem Parkinson-Syndrom Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908823|;|Demenz vom Alzheimer-Typ oder Demenz bei idiopathischem Parkinson-Syndrom Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908852|;|Demenz vom Alzheimer-Typ oder Demenz bei idiopathischem Parkinson-Syndrom Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3908906|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3909343|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3909484|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|3909490|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|3909509|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|3909604|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3909811|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3909952|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3911386|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3911624|;|Mittelschweres Asthma mit nchtlichen Anfllen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren|
|3911630|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren|
|3911676|;|COPD ab Stadium II nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|3914189|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3914195|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3914284|;|Postmenopausale Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|3915697|;|saisonale allergische Conjunctivitis bei Konservierungsmittelallergie oder -unvertrglichkeit|
|3915958|;|COPD ab Stadium II nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|3915964|;|COPD ab Stadium II nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|3918224|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|3918974|;|Knochenprozesse neoplastischer Genese|
|3919034|;|osteolytische Knochenprozesse neoplastischer Genese (Mammakarzinom)|
|3922912|;|wenn Anticholinergika kontraindiziert sind|
|3922929|;|wenn Anticholinergika kontraindiziert sind|
|3922935|;|wenn Anticholinergika kontraindiziert sind|
|3922941|;|wenn Anticholinergika kontraindiziert sind|
|3923136|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|3924762|;|Zur symptomatischen Behandlung der mittelschweren bis schweren allergischen Rhinitis, wenn eine Monotherapie entweder mit einem intranasalen Antihistaminikum oder Glucocorticoid nicht ausreichend ist|
|3925342|;|Knochenprozesse neoplastischer Genese|
|3925572|;|allerg. Rhinitis; Behandlung nasaler Polypen|
|3926672|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|3927045|;|bei Konservierungsmittelallergie oder -unvertrglichkeit|
|3927619|;|nach Organtransplantationen|
|3927625|;|nach Organtransplantationen|
|3927631|;|nach Organtransplantationen|
|3927743|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927766|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927772|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927789|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927795|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927803|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|3927855|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|3927878|;|nach Organtransplantationen|
|3927884|;|nach Organtransplantationen|
|3927890|;|nach Organtransplantationen|
|3928642|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren; Erwachsene mit COPD mit einem FEV1 kleiner 70 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr)|
|3929759|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3929765|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3929771|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|3930691|;|COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|3931621|;|allerg. Rhinitis; Behandlung nasaler Polypen|
|3932359|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4200658|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4200664|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4200670|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4200687|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4201882|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab  publiziert.|
|4201899|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab  publiziert.|
|4201907|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab  publiziert.|
|4203473|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4203496|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4203504|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4205868|;|COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4207146|;|nach Organtransplantationen|
|4207181|;|nach Organtransplantationen|
|4207206|;|nach Organtransplantationen|
|4208192|;|allerg. Rhinitis; Behandlung nasaler Polypen|
|4208252|;|COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4209719|;|COPD ab GOLD 2 Gruppe B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4209949|;|nach Organtransplantationen|
|4209955|;|COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4210220|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4210237|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4210243|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4210898|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4210906|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD mit FEV1 unter 60 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4211774|;|Bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder inoperablem hepatozellulrem Karzinom (HCC), die zuvor noch keine systemische Therapie erhalten haben. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n onkologisch spezialisierte/n Fachrztin/Facharzt.|
|4211886|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4211892|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4211900|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4211917|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4211946|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|4213402|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4213419|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4214287|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4214293|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4214502|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4214519|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4214525|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4215186|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4215192|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4215200|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4215217|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4215861|;|Metabolische Azidose bei chronischer Niereninsuffizienz bei Erwachsenen, wenn die Bicarbonatkonzentration im Serum weniger als 22 mmol/l betrgt.|
|4215878|;|Metabolische Azidose bei chronischer Niereninsuffizienz bei Erwachsenen, wenn die Bicarbonatkonzentration im Serum weniger als 22 mmol/l betrgt.|
|4217558|;|Patientinnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma|
|4220750|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4220997|;|Metabolische Azidose bei chronischer Niereninsuffizienz bei Erwachsenen, wenn die Bicarbonatkonzentration im Serum weniger als 22 mmol/l betrgt.|
|4221005|;|Metabolische Azidose bei chronischer Niereninsuffizienz bei Erwachsenen, wenn die Bicarbonatkonzentration im Serum weniger als 22 mmol/l betrgt.|
|4223317|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4223323|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD mit FEV1 unter 60 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4223582|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4225351|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4225368|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4226155|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. Fachrztlnnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4226161|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. Fachrztlnnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4227640|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4227657|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4227663|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4227686|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4227692|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4228680|;|COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4228941|;|Prostatakarzinom|
|4230582|;|bei schwerem klimakterischen Syndrom|
|4232670|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4232687|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4353511|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement.  Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation.  Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD.  Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|4353528|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement.  Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation.  Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD.  Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|4353534|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement.  Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation.  Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD.  Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|4353540|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement.  Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation.  Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD.  Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|4353557|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement.  Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation.  Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD.  Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|4450645|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4450651|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4451573|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4453299|;|Zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen, die seit zumindest 4 Monaten stabil auf die 1-Monats-Injektion Paliperidonpalmitat eingestellt sind und keine Dosisanpassung mehr bentigen, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4453307|;|Zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen, die seit zumindest 4 Monaten stabil auf die 1-Monats-Injektion Paliperidonpalmitat eingestellt sind und keine Dosisanpassung mehr bentigen, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4453313|;|Zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen, die seit zumindest 4 Monaten stabil auf die 1-Monats-Injektion Paliperidonpalmitat eingestellt sind und keine Dosisanpassung mehr bentigen, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4453336|;|Zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen, die seit zumindest 4 Monaten stabil auf die 1-Monats-Injektion Paliperidonpalmitat eingestellt sind und keine Dosisanpassung mehr bentigen, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4453425|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4453431|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4453448|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4453454|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4455134|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4455275|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind sowie Prvention depressiver Episoden bei PatientInnen mit Bipolar-I-Strung und berwiegend depressiven Episoden|
|4455281|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind sowie Prvention depressiver Episoden bei PatientInnen mit Bipolar-I-Strung und berwiegend depressiven Episoden|
|4455298|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind sowie Prvention depressiver Episoden bei PatientInnen mit Bipolar-I-Strung und berwiegend depressiven Episoden|
|4455306|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind sowie Prvention depressiver Episoden bei PatientInnen mit Bipolar-I-Strung und berwiegend depressiven Episoden|
|4455683|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4455708|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4458150|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4458167|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4458173|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4458196|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4458204|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4458380|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4458397|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4458405|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4458411|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4459155|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4460282|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4460307|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4462223|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4462246|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4462252|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4462269|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4462275|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|4464854|;|Behandlung von partiellen Anfllen mit oder ohne sekundre Generalisierung|
|4464860|;|Behandlung von partiellen Anfllen mit oder ohne sekundre Generalisierung|
|4464877|;|Behandlung von partiellen Anfllen mit oder ohne sekundre Generalisierung|
|4464883|;|Behandlung von partiellen Anfllen mit oder ohne sekundre Generalisierung|
|4465351|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4465977|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|4465983|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|4466008|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|4466014|;|Symptomatische Anmie infolge Chemotherapie maligner Tumore mit Ausgangs-Hb kleiner 10 g/dl.    - Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisnderung kurzfristige Hb-Kontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens vierwchentliche Hb-Kontrollen.   - Es ist die niedrigst mgliche Dosierung zu whlen, die ausreicht, das Hb schrittweise so weit zu erhhen, damit Transfusionen vermieden werden (Grenzwert blicherweise Hb 8 g/dl).   - Hmoglobinwerte ber 12 g/dl sind zu vermeiden.   - Bei Nichtansprechen Abbruch max. 8 Wochen nach Therapiebeginn.   - Therapieende nach Abschluss des Chemotherapieschemas.   - Fr PatientInnen, bei denen es in irgendeinem 2-Wochen-Zeitraum zu einem Hb-Anstieg grer 1 g/dl kommt, bestehen erhhte Sicherheitsbedenken.   - Cave: in kontrollierten klinischen Studien bei PatientInnen mit verschiedenen Tumorerkrankungen, die mit ESAs (Erythropoiesis Stimulating Agents) behandelt wurden, ist eine nicht erklrbare hhere Mortalitt beobachtet worden.|
|4466190|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466209|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466215|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466221|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466238|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466244|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4466304|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4466310|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4468674|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4468680|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4468941|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4468958|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4468964|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4469308|;|COPD ab GOLD 3 und COPD-Assessment-Test (CAT) grer/gleich 10 Punkte, wenn trotz einer tglichen maximal dosierten Therapie mit einem lang wirkenden inhalativen Anticholinergikum plus einem langwirkenden Beta2-Agonisten (LAMA + LABA) oder einem langwirkenden Beta2-Agonisten plus inhalativem Corticosteroid (LABA + ICS) mindestens zwei Exazerbationen oder mindestens eine Exazerbation mit stationrer Spitalsbehandlung in den letzten 12 Monaten auftraten, nach Erstverordnung durch PulmologInnen.|
|4470547|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4470553|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4470576|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4470582|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4470702|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4470719|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4470725|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4471481|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4475065|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|4475071|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|4475875|;|COPD ab GOLD 3 und COPD-Assessment-Test (CAT) grer/gleich 10 Punkte, wenn trotz einer tglichen maximal dosierten Therapie mit einem lang wirkenden inhalativen Anticholinergikum plus einem langwirkenden Beta2-Agonisten (LAMA + LABA) oder einem langwirkenden Beta2-Agonisten plus inhalativem Corticosteroid (LABA + ICS) mindestens zwei Exazerbationen oder mindestens eine Exazerbation mit stationrer Spitalsbehandlung in den letzten 12 Monaten auftraten, nach Erstverordnung durch PulmologInnen.|
|4477064|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. Fachrztlnnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4477070|;|Zur Darmreinigung vor klinischen Manahmen, die einen sauberen Darm erfordern|
|4478052|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4478589|;|COPD ab GOLD 2 Gruppe B nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4478603|;|COPD ab GOLD 2 nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4478916|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4478997|;|Abgabe an PatientInnen mit Opiatabhngigkeit. Erstverordnung durch rztInnen mit Erfahrung in der Behandlung von Opiatabhngigkeit. Ein entsprechender Nachweis ber die Einschulung zur Anwendung von Naloxon ist vor der Erstverordnung gegenber den betreuenden rztInnen zu erbringen.|
|4479301|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n hmato-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4480652|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4480669|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4480675|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Etanercept wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_etanercept publiziert.|
|4481456|;|Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausreichend oder kontraindiziert ist|
|4481462|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4481686|;|nach Organtransplantationen|
|4481692|;|nach Organtransplantationen|
|4481700|;|nach Organtransplantationen|
|4481717|;|nach Organtransplantationen|
|4482496|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|4482504|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|4557165|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind.  Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein.  Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|4557171|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind.  Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein.  Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|4950684|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4950721|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4950879|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|4951175|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951181|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951198|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951206|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951407|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951413|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951436|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951442|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951459|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951465|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951471|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951488|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951494|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951502|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951525|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4951726|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4951732|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4951979|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Erenumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Erenumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Erenumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|4952045|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4952051|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4952068|;|mittelstarke chronische nicht-maligne Schmerzen, wenn ein Opioid zum Erreichen einer adquaten Analgesie notwendig ist|
|4952832|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4952849|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4952855|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4952861|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4954541|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4954558|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4954707|;|wenn unter Therapie mit Entacapon therapiebegrenzende Diarrhoeen auftreten|
|4954713|;|wenn unter Therapie mit Entacapon therapiebegrenzende Diarrhoeen auftreten|
|4954972|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4954989|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4954995|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955003|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955026|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955032|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955049|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955055|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4955061|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4956238|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4956244|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4956391|;|Bei chronischer Hyperurikmie mit Uratablagerungen, wenn eine Intoleranz/Kontraindikation gegen die Therapiealternativen aus dem Grnen Bereich (Allopurinol, M04AA01) besteht oder trotz ausreichender Dosierung die Harnsurewerte nicht unter 6 mg/dl gesenkt werden knnen.|
|4956416|;|Bei chronischer Hyperurikmie mit Uratablagerungen, wenn eine Intoleranz/Kontraindikation gegen die Therapiealternativen aus dem Grnen Bereich (Allopurinol, M04AA01) besteht oder trotz ausreichender Dosierung die Harnsurewerte nicht unter 6 mg/dl gesenkt werden knnen.|
|4956422|;|Bei chronischer Hyperurikmie mit Uratablagerungen, wenn eine Intoleranz/Kontraindikation gegen die Therapiealternativen aus dem Grnen Bereich (Allopurinol, M04AA01) besteht oder trotz ausreichender Dosierung die Harnsurewerte nicht unter 6 mg/dl gesenkt werden knnen.|
|4956439|;|Bei chronischer Hyperurikmie mit Uratablagerungen, wenn eine Intoleranz/Kontraindikation gegen die Therapiealternativen aus dem Grnen Bereich (Allopurinol, M04AA01) besteht oder trotz ausreichender Dosierung die Harnsurewerte nicht unter 6 mg/dl gesenkt werden knnen.|
|4956793|;|Herpes zoster in der Akutphase|
|4956959|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4956965|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4956971|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4956988|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4956994|;|chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind|
|4957083|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4957108|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen|
|4957114|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4957456|;|Therapieeinleitung und regelmige Kontrollen durch rztInnen mit Erfahrung in der HIV-Behandlung|
|4957462|;|Therapieeinleitung und regelmige Kontrollen durch rztInnen mit Erfahrung in der HIV-Behandlung|
|4957485|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen.  Die Migrneprophylaxe mit Galcanezumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Galcanezumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Galcanezumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle.  Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch einen Facharzt/eine Fachrztin fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|4957580|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4957597|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|4957605|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachrztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.|
|4957798|;|COPD ab GOLD 2 nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4960926|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Fremanezumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Fremanezumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Fremanezumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|4961239|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|4961251|;|Zur Prvention atherothrombotischer Ereignisse in Kombination mit Acetylsalicylsure (ASS) bei PatientInnen mit akutem Koronarsyndrom (instabile Angina pectoris, Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt oder ST-Strecken-Hebungsinfarkt) mit primrer oder verzgerter perkutaner Koronarintervention (PCI) fr maximal zwlf Monate|
|4961363|;|Zur Behandlung der Skabies bei PatientInnen mit mindestens 15 kg Krpergewicht.|
|4961854|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961860|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961877|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961883|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961908|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961914|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961920|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961937|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961943|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961966|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961972|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4961989|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms. Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4962138|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4962144|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4962150|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4962351|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4962405|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4962411|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4962575|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachrztin.|
|4962753|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4962776|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4962782|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4962799|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4963379|;|als Zweitlinientherapie|
|4964060|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Erenumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Erenumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Erenumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|4964812|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch InternistInnen|
|4964829|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch InternistInnen|
|4966550|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|4966567|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|4967058|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4967064|;|Migrne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin|
|4967561|;|Bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Monaten mit    - akuter Otitis externa (AOE) und vermuteter Trommelfellperforation oder   - akuter Otitis media und Paukenrhrchen (AOMT).|
|4968253|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4968276|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4968282|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4970250|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4970267|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4970273|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4970296|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4970304|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4970586|;|Bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder inoperablem hepatozellulrem Karzinom (HCC), die zuvor noch keine systemische Therapie erhalten haben. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n onkologisch spezialisierte/n Fachrztin/Facharzt.|
|4971947|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Fremanezumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Fremanezumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Fremanezumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|4972533|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4972556|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4972562|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4972579|;|Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivittsstrung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms.  Diagnosestellung, Therapieeinleitung und regelmige Kontrolle durch NeurologInnen, PsychiaterInnen, Kinder- und JugendpsychiaterInnen oder PdiaterInnen.|
|4972800|;|Schweres Asthma bei Erwachsenen mit zumindest einer Asthmaexazerbation in den letzten 12 Monaten, die mit einer Kombination aus einem langwirksamen Beta2-Agonisten und einer hohen Dosis eines inhalativen Corticosteroids als Erhaltungstherapie nicht ausreichend kontrolliert sind.|
|4972875|;|Schweres Asthma bei Erwachsenen mit zumindest einer Asthmaexazerbation in den letzten 12 Monaten, die mit einer Kombination aus einem langwirksamen Beta2-Agonisten und einer hohen Dosis eines inhalativen Corticosteroids als Erhaltungstherapie nicht ausreichend kontrolliert sind.|
|4972881|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4972898|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4972906|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4972941|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4972958|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4972964|;|Mittelschweres bis schweres Asthma bei PatientInnen ab 12 Jahren, die mit inhalativen Corticosteroiden und inhalativen, kurzwirksamen Beta2-Agonisten nicht ausreichend kontrolliert sind|
|4973254|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4973260|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4973277|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4973283|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4973308|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4974466|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4974472|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4974489|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4976778|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4976790|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4976815|;|Erstverordnung und regelmige Kontrolle durch NephrologInnen oder EndokrinologInnen|
|4981124|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4981294|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|4981302|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|4981319|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|4981325|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind|
|4981443|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4981466|;|Demenz vom Alzheimer-Typ Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|4983608|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4983614|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4983620|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4983637|;|Herzinsuffizienz mit linksventrikulrer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde|
|4983703|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|4983726|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|4983732|;|wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird|
|4984789|;|Mittelschweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4984795|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|4984803|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD mit FEV1 unter 60 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|4985524|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|4985725|;|Zur Unterdrckung einer neurogenen Detrusorberaktivitt (Neurogenic Detrusor Overactivity; NDO) bei Kindern ab 6 Jahren und bei Erwachsenen, die ihre Blase mittels sauberer intermittierender Katheterisierung (CIC) entleeren, wenn sie durch eine Behandlung mit oralen Anticholinergika aufgrund mangelnder Wirksamkeit und/oder unertrglicher Nebenwirkungen nicht adquat eingestellt werden knnen.|
|4986653|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986676|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986682|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986699|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986707|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986713|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4986736|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4987279|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4987285|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4987291|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4987316|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4987322|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4987339|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|4989195|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|4990502|;|COPD ab GOLD 3 und COPD-Assessment-Test (CAT) grer/gleich 10 Punkte, wenn trotz einer tglichen maximal dosierten Therapie mit einem lang wirkenden inhalativen Anticholinergikum plus einem langwirkenden Beta2-Agonisten (LAMA + LABA) oder einem langwirkenden Beta2-Agonisten plus inhalativem Corticosteroid (LABA + ICS) mindestens zwei Exazerbationen oder mindestens eine Exazerbation mit stationrer Spitalsbehandlung in den letzten 12 Monaten auftraten, nach Erstverordnung durch PulmologInnen.|
|4990896|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|4991045|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991068|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991080|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991105|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991128|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991140|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991163|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991200|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|4991217|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|4991223|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|4991298|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991306|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991312|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991329|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991335|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991341|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991358|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991447|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991453|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991476|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991482|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991499|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991507|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4991513|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|4992464|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|4992470|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|4992487|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCI) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCI kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|4992493|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCI) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCI kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|4992501|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCI) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCI kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|4992518|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|4992524|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|4992659|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie).  Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4992665|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie).  Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4992837|;|PatientInnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadquatem Trauma.  Bei M. Paget des Skeletts: Erstverordnung und Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung.|
|4993110|;|Nur zur Anbehandlung. Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4993127|;|Nur zur Anbehandlung. Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie).  Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|4993535|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|4993558|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|4993564|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5285734|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind.  Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein.  Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|5500210|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500227|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500233|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500256|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500262|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500279|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500285|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5500842|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5500865|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5500888|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5500902|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5500925|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5501238|;|Bei Erwachsenen mit nicht-hyperkeratotischen, nicht-hypertrophen aktinischen Keratosen im Gesicht oder Kopfbereich nach dermatologischer Abklrung, wenn eine Kryotherapie oder operative Entfernung kontraindiziert oder nicht mglich ist und mit anderen topischen Behandlungsmglichkeiten (D11AX18-Diclofenac) kein Auslangen gefunden wurde bzw. diese nicht geeignet sind. Diagnose und Verordnung durch DermatologInnen.|
|5501267|;|Zur symptomatischen Behandlung akuter Attacken eines diagnostisch gesicherten hereditren Angiodems (HAE) bei Erwachsenen mit C1-Esterase-Inhibitor-Mangel.  Diagnosestellung, Erstverordnung, berwachung und regelmige Kontrollen durch rztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des hereditren Angiodems.  Bei der Erstverordnung ist ein entsprechender Nachweis ber die PatientInnen-Einschulung zu erbringen.|
|5501474|;|Zur symptomatischen Behandlung akuter Attacken eines diagnostisch gesicherten hereditren Angiodems (HAE) bei Erwachsenen mit C1-Esterase-Inhibitor-Mangel. Diagnosestellung, Erstverordnung, berwachung und regelmige Kontrollen durch rztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des hereditren Angiodems. Bei der Erstverordnung ist ein entsprechender Nachweis ber die PatientInnen-Einschulung zu erbringen.|
|5502232|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5502249|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5502255|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5502261|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5502752|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie).  Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|5502769|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert.|
|5502841|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502858|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502864|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502870|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502887|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502893|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502901|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502918|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502924|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502930|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502947|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502953|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502976|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5502982|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503384|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503390|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503409|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503415|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503421|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503438|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5503444|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504219|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504225|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504231|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504248|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504254|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504260|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5504277|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5505058|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5505207|;|Zur Behandlung der Skabies bei PatientInnen mit mindestens 15 kg Krpergewicht.|
|5506023|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen; PatientInnen mit COPD mit FEV1 unter 60 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch PulmologInnen|
|5506046|;|Mittelschweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|5506052|;|Mittelschweres bis schweres Asthma mit nchtlichen Anfllen|
|5506075|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506081|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506098|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506106|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506112|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506129|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506135|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5506454|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5506460|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5507063|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507086|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507092|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507100|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507117|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507123|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507146|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507152|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507169|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5507175|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch Fachrztlnnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5507212|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507229|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507235|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507241|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507258|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507614|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507620|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507637|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507643|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507666|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507672|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507689|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5507790|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507809|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5507821|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5507838|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508111|;|Zur Behandlung von klinisch relevanten Vitamin D-Mangelzustnden bei Erwachsenen fr maximal 8 Wochen|
|5508358|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508499|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508507|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508588|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508832|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Eptinezumab ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Eptinezumab) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Eptinezumab sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|5508890|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5508996|;|Zur Behandlung mig bis stark ausgeprgter Nasensymptome der mittelschweren bis schweren allergischen Rhinitis bei PatientInnen ab 12 Jahren, wenn eine Monotherapie entweder mit einem Antihistaminikum oder intranasalen Corticosteroid nicht ausreichend ist.|
|5509866|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509872|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509889|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509926|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509949|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509955|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509961|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird..|
|5509978|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509984|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5509990|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510013|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510042|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510303|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510326|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510332|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510527|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5510668|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510674|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5510680|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5511001|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5511018|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5511113|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|5511136|;|Zusatzbehandlung bei Chemo- oder Radiotherapie|
|5511449|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511455|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511461|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511478|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511484|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511490|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511509|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5511662|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5511679|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5511685|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5511691|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5511716|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5511900|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5511917|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5512118|;|Zur Anfangsbehandlung von klinisch relevanten Vitamin-D-Mangelzustnden bei Erwachsenen.|
|5512963|;|Zur Behandlung der Skabies bei PatientInnen mit mindestens 15 kg Krpergewicht.|
|5513230|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5513247|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5513336|;|Akuttherapie der Migrne bei Erwachsenen nach Erstverordnung durch NeurologInnen, bei Unvertrglichkeit, Kontraindikation oder Versagen von Triptanen.|
|5513342|;|Akuttherapie der Migrne bei Erwachsenen nach Erstverordnung durch NeurologInnen, bei Unvertrglichkeit, Kontraindikation oder Versagen von Triptanen.|
|5513359|;|Als Migrneprophylaxeversuch bei Erwachsenen mit episodischer Migrne, wenn zuvor zumindest drei medikamentse Migrneprophylaxeversuche von ausreichender Dauer zu keinem klinisch relevanten Ansprechen gefhrt haben oder wegen therapiebegrenzender Nebenwirkungen abgebrochen wurden oder wegen Kontraindikationen nicht verwendet werden knnen. Die Migrneprophylaxe mit Rimegepant ist nach drei Monaten und im weiteren Verlauf regelmig zu kontrollieren und nur bei ausreichendem Ansprechen (Reduktion der Migrnetage um zumindest 50 % im Vergleich zu den drei Monaten vor Beginn der Prophylaxe mit Rimegepant) fortzufhren. Das Nichtansprechen auf die vorherigen Migrneprophylaxeversuche ist mit einem Kopfschmerztagebuch zu dokumentieren, ebenso wie die drei Monate vor Beginn und die ersten drei Monate der Migrneprophylaxe mit Rimegepant sowie die drei Monate vor jeder weiteren Kontrolle. Indikationsstellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen des Ansprechens und der Indikationsstellung durch FachrztInnen fr Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie.|
|5514057|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5514152|;|Bei Erwachsenen mit nicht-hyperkeratotischen, nicht-hypertrophen aktinischen Keratosen im Gesicht oder Kopfbereich nach dermatologischer Abklrung, wenn durch die Gre oder die Anzahl der Lsionen eine Kryotherapie oder operative Entfernung kontraindiziert oder nicht mglich ist und mit anderen topischen Behandlungsmglichkeiten (D11AX18-Diclofenac) kein Auslangen gefunden wurde bzw. diese nicht geeignet sind. Diagnose und Verordnung durch DermatologInnen.|
|5514175|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5514181|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5514643|;|Diagnose, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, -ambulanz bzw. FachrztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien fr einen zweckmigen Einsatz des Wirkstoffs Infliximab wird vom Dachverband erstellt und unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_orientierende_kriterien_infliximab publiziert.|
|5515453|;|Fortgeschrittenes hormonabhngiges Prostatakarzinom. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch FachrztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des Prostatakarzinoms.|
|5516085|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5516091|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5519221|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind. Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein. Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|5519238|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind. Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein. Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|5519244|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind. Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein. Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|5519250|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement. Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation. Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD. Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|5519267|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement. Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation. Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD. Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|5519273|;|Bei Erwachsenen mit autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD) mit eGFR grer/gleich 25 ml/min/1,73 m2 mit Anzeichen fr rasch fortschreitende Erkrankung gem aktuellem ERA (European Renal Association)-Konsensusstatement. Einhalten der Sicherheitsvorschriften laut Fachinformation. Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmige Kontrollen durch NephrologInnen mit Erfahrung in der Behandlung von ADPKD. Die Behandlung mit Tolvaptan ist zu beenden, wenn eGFR kleiner/gleich 15 ml/min/1,73 m2 ist.|
|5520402|;|Zur symptomatischen Behandlung der mittelschweren bis schweren allergischen Rhinitis, wenn eine Monotherapie entweder mit einem intranasalen Antihistaminikum oder Glucocorticoid nicht ausreichend ist.|
|5520572|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch gynko-onkologisch bzw. onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|5521548|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5521554|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5521560|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5521577|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5521583|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5521608|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5521614|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5522275|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5522281|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5523866|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5523872|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ ll, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5523889|;|Bei nicht adquatem Ansprechen auf oder Intoleranz gegen topische Mesalazine (ATC-Code A07EC02)|
|5525061|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5525078|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5525084|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5525090|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5525109|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5525115|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5525121|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5531073|;|Zur Behandlung von Hyponatrimie als sekundre Folge des Syndroms der inadquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons (SIADH), wenn andere Manahmen nicht ausreichend sind.  Die Tolvaptan-Behandlung muss unter stationrer berwachung begonnen worden sein.  Regelmige Kontrollen durch InternistInnen.|
|5531340|;|Zur symptomatischen Behandlung akuter Attacken eines diagnostisch gesicherten hereditren Angiodems (HAE) bei Erwachsenen mit C1-Esterase-Inhibitor-Mangel. Diagnosestellung, Erstverordnung, berwachung und regelmige Kontrollen durch rztInnen mit Erfahrung in der Behandlung des hereditren Angiodems. Bei der Erstverordnung ist ein entsprechender Nachweis ber die PatientInnen-Einschulung zu erbringen.|
|5533250|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5533267|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5533273|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5534315|;|Bei erwachsenen Frauen im gebrfhigen Alter mit die Alltagsaktivitten massiv beeintrchtigender Hypermenorrhoe aufgrund von sonografisch besttigten Uterusmyomen, die mit anderen nicht-hormonellen oder hormonellen Therapien nicht ausreichend behandelbar sind.  Diagnosestellung, Erstverordnung und Therapiekontrolle durch FachrztInnen fr Gynkologie und Geburtshilfe. Kontraindiziert bei Frauen mit vorausgegangener oder bestehender venser oder arterieller thromboembolischer Erkrankung.  Strenge Indikationsstellung insbesondere bei Frauen ab 35 Jahren mit Risikofaktoren fr vense oder arterielle thrombembolische Erkrankung (wie Body Mass Index grer 30 kg/m2, Rauchen, Hypertonus, familire Vorbelastung, Ko-Morbiditten). Jhrliche Knochendichtemessung mittels Dual-Rntgen-Absorptiometrie bzw. bei Frauen mit Risikofaktoren fr Osteoporose auch vor Therapiebeginn. CAVE: die Behandlungsdauer sollte aufgrund des Risikos fr einen anhaltenden Knochenverlust, der mglicherweise nicht reversibel ist, 24 Monate nicht berschreiten.|
|5534924|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5534930|;|Demenz vom Alzheimer-Typ  Erstdiagnose und regelmige Kontrollen durch NeurologInnen/PsychiaterInnen  Nicht in Kombination mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz|
|5535042|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5535059|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5536509|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5536515|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5536521|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5536538|;|Zur Prophylaxe venser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hft- oder Kniegelenksersatz.|
|5536544|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5536567|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5536573|;|Zur Prvention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulrem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren:    - Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischmische Attacke oder systemische Embolie   - Linksventrikulre Ejektionsfraktion kleiner 40 %   - Symptomatische Herzinsuffizienz grer/gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse 2   - Alter grer/gleich 75 Jahre   - Alter grer/gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.  Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der Kreatinin-Clearance (CrCl) zu berprfen, um PatientInnen mit schwerer Beeintrchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschlieen. Whrend der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mgliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z.B. Hypovolmie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu berprfen. Bei PatientInnen ber 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeintrchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jhrlich zu berprfen.|
|5537035|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5537041|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5537058|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5537064|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5537070|;|Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmig ist.|
|5537733|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|5537756|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|5540729|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540735|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540741|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540758|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540764|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540770|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540787|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5540793|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen|
|5541108|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541114|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541120|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541137|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541143|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541166|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541172|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541189|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541427|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5541433|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5541568|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541574|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541605|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541611|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541640|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541657|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541692|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5541700|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542533|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|5542556|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|5542562|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|5542579|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|5542639|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|5542645|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|5542651|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. hmato-onkologisch spezialisierte FachrztInnen.|
|5542757|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542763|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542786|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542792|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542800|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542817|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5542823|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5543001|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)OnkologInnen.|
|5543550|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5543567|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5543573|;|Bei Erwachsenen mit Diabetes Typ II, wenn mit Metformin keine ausreichende Blutzuckereinstellung erreicht wird.|
|5577477|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5577649|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|5577655|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch OnkologInnen.|
|6052481|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6052498|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6052506|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6052512|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6053575|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6053581|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6053598|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6053606|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6055025|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|6055031|;|Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungengend kontrolliert sind und Behandlung des neuropathischen Schmerzes, wenn mit kostengnstigeren Therapiealternativen (ATC N02A, N03AF01, N06A) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann.|
|6056823|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6056846|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6056852|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
|6056869|;|Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch (Hmato-)Onkologlnnen.|
