- Bei der Variante "Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld" dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) bezogen werden.
- Bei Bezug von steuerbefreiten Einkünften aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen, wochengeldähnlichen Leistungen oder einem Abgeordneten zum Europäischen Parlament oder seinen Hinterbliebenen nach Artikel 9 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gebührende Bezüge wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger.
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