| Folgende Einkünfte sind relevant: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld/Notstandshilfe. | ||
| Achtung: | - | Bei der Variante "Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld" dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) bezogen werden. |
| - | Bei Bezug von steuerbefreiten Einkünften aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen, wochengeldähnlichen Leistungen oder einem Abgeordneten zum Europäischen Parlament oder seinen Hinterbliebenen nach Artikel 9 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gebührende Bezüge wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger. | |