Allgemeine Informationen
Sie können für eine bestimmte Zeit im Vorhinein (nur für ganze Kalendermonate) auf das Kinderbetreuungsgeld verzichten.
Im Falle eines Verzichts werden die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen.
Voraussetzungen
- Handy Signatur bzw. Bürgerkarte oder
- Benutzername und Kennwort.
Zuständige Stelle
Der jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Kinderbetreuungsgeld: Verzichtserklärung".
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Die Verzichtserklärung wird automatisch über das Kompetenzzentrum an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
Nach Ablauf des Verzichtszeitraumes ist keine neuerliche Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien und Jugend ( www.bmfj.gv.at).