Allgemeine Informationen
Folgende Untersuchungen können elektronisch beantragt und bewilligt werden:
- Computertomographie
- Magnetresonanztomographie
- Nuklearmedizinische Untersuchungen
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Humangenetische Untersuchungen
- Knochendichtemessung
Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin für die Erstellung der Verordnung das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) verwendet. In diesem Fall erhalten Sie einen Patientenausdruck im Format A4 mit dem Titel "Information zur elektronischen Zuweisung" und einem eindeutigen Antragscode rechts oben.
Sobald Sie in das Service eBS im Portal „Meine SV“ einsteigen, wird Ihnen auf der Startseite angezeigt, ob Ihre Anträge bereits freigegeben oder noch in Bearbeitung sind. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, finden Sie in der Detailansicht den Grund für die Ablehnung.
Im Bedarfsfall können Sie einen Antrag über das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice auch stornieren.
Kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin keine elektronische Zuweisung für Sie erstellen, können Sie Ihren Bewilligungsantrag auch selbst elektronisch an Ihre Krankenkasse senden. Verwenden Sie dazu den Menüpunkt „Antrag nacherfassen“.
Auf Wunsch erhalten Sie oder ein betreuender Angehöriger automatisch eine SMS oder E-Mail, sobald Ihr Antrag bei der Krankenkasse eingelangt (= übertragen), freigegeben oder nicht freigegeben ist.
Voraussetzungen
- Handy Signatur bzw. Bürgerkarte.
Zuständige Stelle
Die jeweils zuständige Krankenkasse.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "eBS – Elektronisches Bewilligungsservice und Antragsservice".
Erforderliche Unterlagen
Sie können Ihren papierschriftlichen Antrag selbst elektronisch einbringen, indem Sie die wenigen Pflichtfelder ausfüllen, den Antrag scannen und im Menüpunkt „Antrag nacherfassen“ hochladen.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Sie können auch bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob Ihr Antrag bereits freigegeben ist.