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Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

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Wir bitten um Ihr Verständnis: Die Beratungskojen sind nur einzeln zu betreten. Begleitpersonen sind in Ausnahmefällen (Dolmetscher, Betreuungsperson etc.) natürlich möglich.

Folgendes ist unbedingt zur Vorsprache mitzubringen:

  • Ihre e-card
  • einen amtlichen Lichtbildausweis
  • eine aktuelle Vollmacht bei einer Beratung für Dritte
  • Bestätigung der Terminvereinbarung (Smartphone oder Ausdruck)

Rechnungen und Verordnungen zur Bewilligung müssen Sie nicht persönlich bei uns abgeben, nutzen Sie einfach unsere digitalen Services mit svsGO oder die svsGO App


KUNDENCENTER OBERÖSTERREICH:

Beachten Sie bitte, dass das Kundencenter in Oberösterreich ab 04.12.2023 am neuen Standort - Hanuschstraße 34, 4020 Linz - erreichbar ist

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